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Seit dem Fall Edward Snowden wird der Whistleblower von den meisten wohl als sympathischer Held, der für das Wohl der Allgemeinheit kämpft, wahrgenommen. Manche haben aber Zweifel daran, ob Whistleblower mit ihrem Handeln stets Gutes tun, denn es kann natürlich auch passieren, dass Whistleblower mit ihren Verdächtigungen Unschuldigen ernsthaft Schaden zufügen. 

Darüber diskutiert derzeit auch die wissenschaftliche Community Deutschlands. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) befürchtet, dass durch voreiliges whistleblowen bei potenziellen Plagiaten Unschuldigen langfristig geschadet werden könnte. Sie rief deswegen vergangene Woche in einer „Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ dazu auf, sich mit Plagiatsverdachten nicht direkt an die Öffentlichkeit zu wenden. Die Empfehlung stützt sich auf eine noch nicht verabschiedete Empfehlung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Der Präsident der HRK, Horst Hippler, zeigt sich besorgt um den Ruf deutscher Akademiker: „Wir müssen berücksichtigen, dass durch Massenmedien und Internet Verdachtsmomente heute sehr viel schneller zu Vorverurteilung führen können.“ Ein beschädigter Ruf sei auch nach Entlastung nicht ohne Weiteres wieder her zu stellen, so Hippler. Laut DFG und HRK handle man nicht im Sinne der „guten  wissenschaftlichen Praxis“ wenn man sich mit Verdächtigungen an die Öffentlichkeit wende.

Wie gefährlich sind Whistleblower an der Uni?

Wenn es nach dem HRK und DFG geht, sollten Plagiate also erst von Experten geprüft werden, bevor der Rest der Welt von Verdächtigungen erfährt. Bei Plagiatsverdacht sollte man sich laut Hippler zunächst an die zuständigen Ombudsmann-Gremien der Hochschulen wenden, danach werden sogenannte Ombudsverfahren eingeleitet. „Während eines solchen Verfahrens sollte auch nicht die Öffentlichkeit gesucht werden, damit ein vertraulicher Schutzraum gewahrt bleibt.“, empfiehlt Hippler. Vertraulichkeit soll nicht nur die Beschuldigten, sondern auch Whistleblower vor negativen Folgen schützen – diese sollen nämlich laut Empfehlung Vorfälle nicht mehr anonym melden dürfen.   

Diese zwei Punkte sorgen in der wissenschaftlichen Community für großen Unmut. So auch bei Philosophiehistoriker Stefan Heßbrüggen. Dieser hat eine Petition gegen die Empfehlung der HRK gestartet und binnen kürzester Zeit über Tausend Unterschriften gesammelt. Heßbrüggen vermutet, dass auf die Empfehlung des HRK politisch Einfluss genommen wurde: „Es kann sein, das hier versucht wird das Problem plagiierter, prominenter Doktorarbeiten aus der öffentlichen Wahrnehmung zu räumen.“ Er kritisiert, dass die neuen Empfehlungen potenzielle Whistleblower abschrecken könnten und es so seltener zu Meldungen von Verstößen kommen wird. Heßbrüggen äußert außerdem die Befürchtung, dass Fälle von unkorrekten wissenschaftlichem Handeln – zu dem neben dem Plagiieren auch etwa Daten- und Abbildungsfälschung zählt – unter den Tischen gekehrt werden könnte, wenn die Öffentlichkeit bei solchen Verfahren ausgeschlossen werden sollte. „Wissenschaft kann ohne Öffentlichkeit aber nicht funktionieren“, so der Philosophiehistoriker. Bisher wurden viele Plagiate durch Eingreifen von Außen entlarvt. So wie etwa im Fall von Guttenberg wo ein Bremer Rechtsprofessor mit einer kritischen Rezension zu von Guttenbergs Arbeit eine öffentliche Diskussion einleitete, die anschließend zur Aufdeckung des Plagiats führte. Ohne Miteinbezug der Öffentlichkeit wäre der Fall Guttenberg womöglich nie aufgedeckt worden.

Der internationale Ruf der deutschen Wissenschaft stehe mit den neuen Richtlinien auf dem Spiel, meint Heßbrüggen: „Der Wille mit deutschen Wissenschaftlern zusammen zu arbeiten wird geringer werden. Wir werden im internationalen Vergleich zurückfallen.“, so der Philosophiehistoriker. Die Sorge der HRK, dass der Ruf von Akademikern durch Whistleblower gefährdet ist, versteht Heßbrüggen nicht: „Es wird ja niemand gezwungen, Wissenschaftler zu werden. Das Aufdecken von wissenschaftlichen Fehlern und die gute wissenschaftliche Praxis muss wichtiger sein als der Reputationsschutz und persönlichen Befindlichkeiten der Wissenschaftler.“ Unklar bleibt in der Empfehlung außerdem, bei welchen Aktivitäten es  sich genau um Whistleblowing handle. Die schwammigen Formulierungen eröffnen viel Interpretationsraum und könnten dazu führen, dass man sich unabsichtlich in eine ungünstige Lage manövriert und dann mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat, sagt Heßbrüggen. 

Whistleblowing unter Studenten sei jedenfalls mit der Empfehlung nicht mitgemeint „deren Arbeiten werden ja nicht veröffentlicht, die liest ja nur der Professor“, so Heßbrüggen. In dem Augenblick wo aber Studenten selbst forschen, wie etwa in den USA oft üblich, haben sie sich genauso an die selben Normen der „guten wissenschaftlichen“ Praxis zu halten wie Wissenschaftler auch, meint er: „Da würde ich mir dann schon erwarten, dass mir meine Studenten davon berichten, wenn ein Forschungsergebnis einfach von woanders abgeschrieben wurde.“

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