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Staatsanwaltschaft Wuppertal nimmt Stellung zum Thema IP-Adressen

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Sollte sich die Staatsanwaltschaft Wuppertal mit ihrer Ansicht durchsetzen, könnte das das Ende der Anzeigenflut gegen Tauschbörsennutzer bedeuten. jetzt.de hat in Wuppertal nachgefragt, warum man sich dort so entschieden hat. Hier die Stellungnahme von Staatsanwalt Wolf Baumert, der auch Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wuppertal ist: "Seit geraumer Zeit gehen bei den Staatsanwaltschaften massenweise Strafanzeigen der Musik- und Pornoindustrie wegen illegaler Datenübertragungen ein, die vor allem in sog. Tauschbörsen stattfinden. Die Anzeigenerstatter übermitteln die IP-Adressen der mutmaßlich genutzten Rechner und begehren die Ermittlung der Anschlussinhaber. Werden Ermittlungen aufgenommen und die IP-Adressen bei den Providern nachgefragt, so entstehen hierfür Bearbeitungsgebühren in Höhe von mindestens circa 20 Euro bis 50 Euro pro überprüfter IP-Adresse, die durch die Justiz bezahlt werden müssen. Die weiteren Ermittlungen führen dann in der Regel nie zu einer Anklage, weil jedenfalls die Schuld gering wäre, wenn die Personalien der Person, die den Rechner bei der konkreten Datenübertragung genutzt hat, angesichts der Vielzahl der legalen und illegalen Zugriffsmöglichkeiten (Familienangehörige, Nutzen des Gerätes durch Hacker pp.) überhaupt zu ermitteln ist. Die Verfahren sind deshalb regelmäßig einzustellen. Die Musik- bzw. Pornoindustrie ist selbst auch durchweg an einer strafrechtlichen Verfolgung nicht interessiert. Sie macht vielmehr gegen die Inhaber der IP-Adressen Schadensersatzansprüche geltend oder erteilt den Inhabern der IP-Adressen in der Regel Abmahnungen, wobei sie hierbei regelmäßig Beträge von 200,- bis 300,-€ verlangt.

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Illustration: Julia Schubert

In Tauschbörsen - wie hier bei Bearshare - ermitteln private Ermittler so genannte Uploader, die rechtswidrig Musikdateien zur Verfügung stellen. Um diese belangen zu können, brauchen sie die Hilfe der Staatsanwaltschaft. Die in Wuppertal hält das für unverhältnismäßig. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat in der letzten Zeit die Aufnahme von Ermittlungen abgelehnt, was zu einer Vielzahl von Beschwerden seitens der Anzeigenerstatter geführt hat. Derzeit liegen eine große Anzahl von Beschwerden dem Generalstaatsanwalt in Düsseldorf vor. Dort werden derzeit die Vorgänge geprüft. Nach hiesiger Auffassung wäre die Aufnahme von Ermittlungen bereits unverhältnismäßig, da die Tatverdächtigen in den Tauschbörsen keinerlei finanzielle Interessen verfolgen und nach Studien der Universität Harvard (2004, The effect of filesharing on recordsales) auch der Musikindustrie ein wirtschaftlicher Schaden durchweg durch die Tauschbörsen nicht entstehen dürfte. Zudem geht es den Anzeigenerstattern regelmäßig nicht um eine Bestrafung der Tatverdächtigen, sondern um die Ermittlung der Nutzernamen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder nachträgliche Abmahnungen zu erteilen. Einen eigenen Auskunftsanspruch der Industrie gegen die Provider hat der Gesetzgeber jedoch bislang abgelehnt. Nach hiesiger Auffassung wird diese gesetzgeberische Entscheidung durch die Strafanzeigen unterlaufen. Bislang sind hier zwei gerichtliche Entscheidungen (AG Offenburg und AG Hamburg-Altona) aus dem Jahre 2007 bekanntgeworden, die eine Befugnis der Staatsanwaltschaft zur Weitergabe von IP-Adressen bzw. Ermittlungsmaßnahmen wegen offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit abgelehnt haben. Die Entscheidung des Generalstaatsanwalts bleibt abzuwarten." *** Weitere Details zu dem Thema im Text Unterwegs mit den digitalen Fahrkartenkontrolleuren sowie im Themenschwerpunkt Urheberrecht auf jetzt.de

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