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Die SPD-Bundestagsfraktion will Cannabis entkriminalisieren

Foto: rclassen / photocase.de

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Die SPD-Bundestagsfraktion hat am Dienstag ein Positionspapier veröffentlicht, in dem sie ihre neue Strategie im Umgang mit Cannabis umrissen hat. Vor allem wolle sie die Kriminalisierung von Konsument*innen beenden und geringe Mengen Cannabis zum Privatgebrauch nicht mehr der Strafverfolgung aussetzen. Es käme dadurch erwiesenermaßen sowieso nicht zu einem Rückgang des Konsums.

Zudem würde die Strafverfolgung zu viel Geld und Personal binden, das dann anderswo fehle. Die Fraktion plädiert dafür, den Besitz von kleinen Mengen Cannabis in Zukunft nur noch ordnungsrechtlich zu ahnden. Zudem setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, eine regulierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu erlauben. Dafür soll es Landesregierungen und Städten freigestellt werden, Modellprojekte zu ermöglichen. Bisher wurden sämtliche solcher Projektanfragen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verboten.

Für Sascha Waterkotte vom Deutschen Hanfverband ist das Papier insofern eine gute Nachricht, als es jetzt sehr deutlich zeigt, dass eine Mehrheit im Bundestag für eine Legalisierung von Cannabis ist: „Zumindest theoretisch gibt es jetzt eine absolute Mehrheit für die Entkriminialisierung mit der SPD, der FDP, den Linken und den Grünen“, sagt er gegenüber jetzt. „Allerdings gehen wir nicht davon aus, dass die SPD sich in der Regierungskoalition auf die Hinterbeine stellen wird.“

Die Position der CDU/CSU machte am Mittwoch hingegen die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Daniela Ludwig von der CSU auf Twitter deutlich: Sie sehe den Beschluss kritisch.

Tatsächlich lässt das Papier der SPD-Bundestagsfraktion einige Fragen offen. Vor allem, wenn von „geringen Mengen Cannabis“ die Rede ist. Denn die Definition dessen, was als „geringe Menge“ betrachtet wird, variiert von Bundesland zu Bundesland. In Berlin werden laut Waterkotte Verfahren wegen bis zu zehn Gramm Cannabis für den Privatgebrauch grundsätzlich eingestellt, bei Verfahren bis 15 Gramm haben Richter*innen die Möglichkeit, das Verfahren einzustellen. In Bayern hingegen werden immer wieder Privatpersonen mit zwei bis drei Gramm erwischt – und verurteilt.

Waterkotte vom Deutschen Hanfverband betrachtet die Forderungen der SPD also als weitgehend positiv: „Es wäre ein absoluter Fortschritt zur heute gängigen Praxis, in der immer wieder Menschen wegen geringer Mengen juristisch verfolgt und verurteilt werden.“ Er finde aber problematisch, dass der Vorschlag der SPD zur Entkriminalisierung darin besteht, solche Verfahren als Ordnungswidrigkeit zu deklarieren: „Da würde in jedem Fall ein Bußgeld fällig werden, was gerade Menschen mit geringeren Einkommen stärker belasten würde. Das finden  sozial ungerecht und schlagen daher einen anderen Weg vor.“

chwae

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