Erdoğan-Gedicht:Strafverfahren gegen Böhmermann eingestellt

ZDF-Magazin 'Neo Magazin Royale' -  Jan Böhmermann

Jan Böhmermann

(Foto: dpa)
  • Die Mainzer Staatsanwaltschaft hat ihr Ermittlungsverfahren gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann eingestellt.
  • Böhmermann wird vorgeworfen, den türkischen Präsidenten Erdoğan mit einem Schmähgedicht beleidigt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Mainz hat das Ermittlungsverfahren gegen Jan Böhmermann eingestellt. Wie die Behörde mitteilte, "waren strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen". Es gebe auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für strafbare Handlungen anderer an der Entstehung oder Ausstrahlung des Beitrages beteiligter Personen.

Böhmermann hatte Ende März in seiner Sendung Neo Magazin Royale ein Schmähgedicht vorgetragen, das sich gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan richtete. Die Mainzer Ermittlungen wurden erst möglich, nachdem die Bundesregierung das Strafverfahren zugelassen hatte. Zugleich kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel an, einen Gesetzentwurf zur Streichung des Paragrafen 103 einzubringen, der das Beleidigen von Vertretern ausländischer Staaten unter Strafe stellt. Parallel dazu hatte der türkische Premier auch als Privatperson wegen Beleidgung gegen Böhmermann nach Paragraf 185 geklagt.

Bei der Mainzer Staatsanwaltschaft waren nach Ausstrahlung des Schmähgedichts Hunderte Strafanzeigen gegen den Moderator eingegangen, die die Behörde nun unter jeglichen Gesichtspunkten geprüft hat. Erdoğans Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger zeigte sich über die Entscheidung des Gerichts nicht weniger als "in hohem Maße erstaunt".

Zivilrechtliches Verfahren in Hamburg

Neben dem strafrechtlichen läuft noch ein zivilrechtliches Verfahren gegen Böhmermann. Mit einer entsprechenden Klage will Erdoğan verhindern, dass das Schmähgedicht weiter verbreitet wird.

Im Mai hatte das Hamburger Landgericht bereits eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann erlassen, derzufolge der ZDF-Moderator bestimmte Teile des Gedichts nicht verbreiten darf. Böhmermann wollte diese nicht akzeptieren, weshalb Erdoğans Anwalt Michael-Hubertus Sprenger das Gedicht nun komplett verbieten lassen will. Am 2. November kommt es zu einer mündlichen Verhandlung in Hamburg.

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