Rechtsextremismus:Verfassungsschutz beobachtet gesamte AfD

Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln

Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln

(Foto: Christoph Hardt via www.imago-images.de/imago images/Future Image)

Der Inlandsnachrichtendienst stuft die Partei bundesweit als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein. Eigentlich sollte das schon vor Wochen passieren.

Von Florian Flade, Georg Mascolo, Katja Riedel und Ronen Steinke

Wochenlang herrschte Unklarheit - und vor allem Verschwiegenheit. Wie wird der Verfassungsschutz mit der AfD umgehen? Nun hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine Entscheidung getroffen und die Partei zum rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Damit wird die AfD bundesweit nun beobachtet, und die Verfassungsschützer dürfen auch nachrichtendienstliche Mittel wie V-Leute oder die Telefonüberwachung einsetzen.

Am Mittwochmorgen teilte BfV-Präsident Thomas Haldenwang den Leitern der Landesverfassungsschutzbehörden in einer Videoschaltkonferenz mit, dass die AfD seit dem 25. Februar als Verdachtsfall beobachtet werde. Offiziell will sich das BfV dazu nicht äußern.

Eigentlich sollte die Einstufung zum Verdachtsfall schon im Januar erfolgen und dies anschließend bei einer Pressekonferenz öffentlich bekanntgegeben werden. Die AfD hatte jedoch kurzfristig mehrere Eilanträge und Klagen gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht, unter anderem beim Verwaltungsgericht in Köln. Damit wollte die Partei erreichen, dass dem Verfassungsschutz verboten wird, sie einzustufen und dies öffentlich mitzuteilen.

Die Klage sorgte dafür, dass der Verfassungsschutz eine Stillhaltezusage abgab. Dem Gericht wurde zugesichert, dass Kandidaten und Abgeordnete der Partei bis zum Ende des Eilverfahrens nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden. Außerdem sicherte die Behörde zu, sich nicht öffentlich zu einer Einstufung zu äußern. Mittlerweile hat das BfV dem Kölner Verwaltungsgericht umfangreiche Unterlagen zur Einschätzung der AfD vorgelegt.

Der Inlandsnachrichtendienst hatte in den vergangenen Jahren zahlreiche Belege für seine Einschätzung gesammelt, dass es sich bei der AfD um eine Partei handelt, bei der Rechtsextremisten in Schlüsselposition tätig sind und zunehmend steuernden Einfluss gewinnen. Allen voran die Mitglieder des sogenannten "Flügels", der bereits seit April 2020 vom Verfassungsschutz als "erwiesen extremistische Bestrebung" beobachtet wird.

Im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte eine Arbeitsgruppe, zu der Juristen und Historiker gehören, schließlich ein Gutachten zur AfD angefertigt. Es ist rund 1000 Seiten stark. Darin aufgelistet sind Äußerungen von AfD-Funktionären, bei Parteitagen, Wahlkampfauftritten, in Interview und in Social-Media-Beiträgen. Zudem wurden die Verbindungen von AfD-Politikern zu verfassungsfeindlichen Organisationen, Netzwerken und Akteuren untersucht und bewertet.

In ihrem Gutachten kommen die Verfassungsschützer zum Ergebnis, dass es zahlreiche Anhaltspunkte und Belege dafür gibt, dass die AfD als Gesamtpartei verfassungsfeindliche Tendenzen aufweist. Und somit als "Verdachtsfall Rechtsextremismus" eingestuft werden kann - und sogar muss. Das Gutachten war dem Bundesinnenministerium vorgelegt worden, das die Fachaufsicht über den Verfassungsschutz ausübt.

In Seehofers Ministerium wurde die Begründung zur AfD-Bewertung von Juristen nochmals gesichtet. Sie überprüften, ob die Verfassungsschützer vorschriftsmäßig und juristisch sauber gearbeitet haben. Diese Überprüfung dauerte mehrere Wochen, ist inzwischen jedoch abgeschlossen.

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Meuthen, Gauland, Hoecke, AfD DEU, Deutschland, Germany, Berlin, 28.10.2019 Joerg Meuthen, Parteivorsitzender der AfD,

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