Lockdown und Verschärfungen zu Ostern:Das sind die neuen Corona-Beschlüsse

Der Lockdown wird bis zum 18. April verlängert. Über Ostern greifen die bislang schärfsten Maßnahmen seit Beginn der Pandemie. Die von Bund und Ländern beschlossenen Regeln im Überblick.

Von Anna Ernst

Mehr als elf Stunden lang haben Bund und Länder am Montag bis in die Nacht hinein über die weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie diskutiert, bevor sie sich auf einen Beschluss einigen konnten.

Nun steht fest: Der aktuell geltende Lockdown in Deutschland wird bis zum 18. April verlängert. Zu Ostern allerdings gelten an fünf Tagen besonders strenge Regeln, die es in dieser Form seit Beginn der Pandemie in Deutschland noch nicht gegeben hat. Die Maßnahmen im Überblick.

Strengere Regeln in Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100

Die im vergangenen Monat vereinbarte "Notbremse" bei den Öffnungen soll konsequent umgesetzt werden, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner auf mehr als 100 steigt. Weitere Öffnungen bleiben dann aus. In den betroffenen Landkreisen sollen außerdem zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören könnten etwa:

  • eine Pflicht, medizinische Masken auch im Auto zu tragen, wenn man eine Person mitnimmt, die nicht dem eigenen Haushalt angehört
  • Verpflichtungen, überall dort Schnelltests einzuführen, wo die Abstandsregeln nicht konsequent eingehalten werden können
  • Ausgangsbeschränkungen
  • verschärfte Kontaktbeschränkungen

"Ruhetage" über Ostern

Die Ostertage sollen genutzt werden, um die dritte Welle zu durchbrechen. Das öffentliche, private und wirtschaftliche Leben soll über die Feiertage weitestgehend heruntergefahren werden. Dazu werden der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Karsamstag) als zusätzliche "Ruhetage" definiert. An allen fünf Ostertagen gilt, so formulieren es Bund und Länder wörtlich im Beschluss: "das Prinzip #WirBleibenZuhause". Konkret verbirgt sich hinter diesem Hashtag:

  • Private Treffen werden nur mit einem weiteren Haushalt erlaubt, allerdings dürfen maximal fünf Personen teilnehmen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.
  • Ansammlungen im öffentlichen Raum sind grundsätzlich untersagt.
  • Außengastronomie - sofern sie zuvor wieder öffnen durfte - muss während dieser fünf Tage schließen.
  • Lebensmittelgeschäfte "im engeren Sinne" dürfen nur am Karsamstag geöffnet werden.
  • Religionsgemeinschaften werden gebeten, Gottesdienste nur virtuell anzubieten.
  • Impf- und Testzentren bleiben geöffnet.
  • Erst nach Ostern sollen weitere Lockerungen ermöglicht werden, sofern die Inzidenzzahlen weit genug sinken.

Von Reisen wird abgeraten

Lange gerungen haben Ministerpräsidenten und Kanzlerin um Lockerungen für Urlaubsmöglichkeiten. Gerade die nördlichen Bundesländer hatten sich für einen "kontaktarmen Urlaub" an der Küste eingesetzt. Dieses Signal bleibt nun aus.

Es gibt zwar kein Verbot, aber einen sehr deutlichen Appell: Auf "nicht zwingend notwendige" Reisen im Inland und auch im Ausland möge verzichtet werden - "auch hinsichtlich der Ostertage". Für Reisende, die das Land verlassen, gelten dabei weiterhin die Regeln:

  • Wer aus einem ausländischen Risikogebiet zurückkehrt, muss eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Erst nach fünf Tagen kann die Quarantäne durch ein negatives Testergebnis beendet werden.
  • Für Hochrisikogebiete, in denen ansteckendere Virusvarianten stark vertreten sind, gilt bereits seit dem 8. März eine 14-tägige Quarantänepflicht, die auch weiterhin strikt einzuhalten ist.

Darüber hinaus will die Bundesregierung die Airlines zu konsequenten Tests von Crews und Passagieren verpflichten. Dazu soll das Infektionsschutzgesetz geändert werden. Künftig sollen sich Reisende dann schon vor dem (Heim-)Flug nach Deutschland testen müssen.

Beschluss setzt auf mehr Tests

Sämtliche Maßnahmen setzen auf die Hoffnung, Infektionsketten durch deutlich mehr Tests durchbrechen zu können. Seit dem 8. März trägt der Bund bereits die Kosten für einen Schnelltest pro Woche (Stichwort: Bürgertest). Eine "Taskforce Testlogistik" ist dafür verantwortlich, dass ausreichend Schnelltests zur Verfügung stehen.

In Kitas und Schulen sollen die Testmöglichkeiten "mit der steigenden Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests" ausgebaut werden. Sprich: Je mehr Tests vorhanden sind, desto mehr sollen sie dort eingesetzt werden. Angestrebtes Ziel an Schulen sind zwei Tests pro Woche für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler. Bei Kitas gilt das Gleiche für die Erzieherinnen und Erzieher.

Bislang sind sich Bund und Länder noch unsicher, ob man bei geimpften Personen auf Schnelltests verzichten kann. Das Robert-Koch-Institut soll nun an einem Bericht arbeiten, der Klarheit bringen soll, ob Geimpfte "mit so hinreichender Sicherheit nicht infektiös sind", dass sie bei den Testkonzepten außen vor bleiben dürfen.

"Modellprojekte" mit Lockerungen

In einigen ausgewählten Kommunen sollen die Bundesländer befristete Modellprojekte einführen und dabei erproben, ob Öffnungsschritte mit strengen Tests möglich sind. Im Beschluss heißt es dazu: "Zentrale Bedingungen dabei sind lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und gegebenenfalls auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene, eine enge Rückkopplung an den öffentlichen Gesundheitsdienst und klare Abbruchkriterien im Misserfolgsfalle."

Neue Beratungen nach Ostern

Am 12. April werden Angela Merkel und die Länderchefs erneut per Videokonferenz über die Lage beraten. Dann wird zu klären sein, welche Wirkungen die bisherigen Maßnahmen hatten, wie Test- und Impfstrategie voranschreiten - und ob der aktuelle Lockdown nach dem 18. April beendet werden kann.

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