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Der Knast-Youtuber ist wieder da

Foto: Screenshot Youtube

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Anfang Juli erschien das erste Video auf Youtube, direkt aus dem Knast. Darin erzählte ein Inhaftierter, getarnt mit Tuch vor dem Mund und Kappe auf dem Kopf, über den Alltag im Gefängnis. Sein Plan für den „Knast-VLOG“ war von Anfang an ambitioniert. Er kündigte an, ein echtes „Knast-Tagebuch“ führen zu wollen: „Ich werde jeden Tag mindestens ein kleines Video hochladen. Klar, manchmal sind die Tage ereignislos, da lohnt es sich nicht, ein Video hochzuladen, aber ich werde auch Stellung nehmen zu Ereignissen in der Gesellschaft.“

In seinem ersten Video erklärte er auch gleich die Krux an diesem Vorhaben: Handys sind im Gefängnis nämlich eigentlich verboten. Tatsächlich wurde er offenbar schon nach drei Tagen identifiziert. Das Handy wurde ihm daraufhin abgenommen und er wurde mit Disziplinarmaßnahmen bestraft. Doch lange hat die Zwangspause nicht gedauert: Der Mann besorgte sich anscheinend innerhalb kürzester Zeit ein neues Handy und filmte weiter. Gestern hat er sich mit zwei Videos zurückgemeldet.

In den 18 Videos, die momentan auf dem Youtube-Kanal existieren, erzählt er von seinem Alltag im Gefängnis, berichtet von einer Unterhaltung mit einem Mörder, der auf derselben Station untergebracht ist wie er, und macht immer wieder Andeutungen über den Grund seiner langjährigen Haftstrafe. Unter anderem erzählt er, dass er eine zweistellige Haftstrafe für einen Raubüberfall absitzen müsse, dass er ein Serientäter sei, es nur wenige Menschen in Deutschland gebe, die für ähnliche Verbrechen inhaftiert seien und dass sogar „Aktenzeichen XY“ über ihn berichtet habe. Viele Kommentatoren auf Youtube glauben ihn aufgrund dieser Hinweise als Mitglied der „Berliner Tunnelräuber“ identifizieren zu können, die für einen der spektakulärsten Raubüberfälle in der Geschichte Berlins verantwortlich sind. Dabei wurden Anfang 2013 Wertsachen Geld und Schmuck im Wert von rund zehn Millionen Euro aus einer Bank in Steglitz entwendet.

In seinen Videos wirkt der Inhaftierte teilweise sehr reflektiert. Immer wieder erwähnt er Ereignisse, von denen er durch Fernsehen oder Zeitung erfahren hat. So spricht er in einem Video über einen Anschlag auf eine Zeitungsredaktion in den USA  und erzählt daraufhin von seinen eigenen Erlebnissen mit der Presse. Vor allem die Bild-Zeitung und andere Boulevard-Medien greift er an, die nicht nur seinen Klarnamen verwendet hätten, als er noch in Untersuchungshaft war, sondern sich auch bei seinen Eltern eingeschlichen und deren Gastfreundschaft ausgenutzt hätten, um an Informationen über ihn zu kommen. Das Video beendet er mit einer Art Drohung gegenüber Journalisten. Diese sollten sich das Kausalitätsprinzip vor Augen halten – und an den Vorfall in den USA denken.

In einem Video droht er Kommentatoren, die sich ihm gegenüber abfällig äußern, relativ offensichtlich, in einem anderen denkt er laut über seine Zukunft nach – und über die Frage, ob es so etwas wie Resozialisierung überhaupt für ihn geben könne. Mit all diesen Videos hat der Vlogger inzwischen eine beachtliche Fangemeinde angesammelt: Innerhalb von nur einem Monat hat er mehr als 53.000 Abonnenten dazu gewonnen. Allerdings muss er für diesen Ruhm einen Preis bezahlen – weil er ja eigentlich kein Handy hätte haben dürfen.

Inzwischen wurde der Knast-Vlogger in eine andere Teilanstalt verlegt. Sebastian Brux von der Senatsverwaltung der Justiz in Berlin erklärt, dass man auf diesem Weg auch sein soziales und logistisches Netz durchbrechen möchte, das er in seiner vorherigen Teilanstalt gehabt hatte. „Das ist eine relativ harte Sanktion, denn das reißt ihn aus seinen sozialen Kontakten heraus.“ Andere Sanktionen, wenn bei einem Inhaftierten ein Handy gefunden wird, sind nach Angaben des Sprechers eine Begrenzung der Freistunden mit anderen Gefanegnen, der Ausschluss von Freizeitangeboten und das Entziehen des Fernsehers.

Für die Justiz sei die Situation nicht einfach: „Genauso, wie es weltweit kein Gefängnis gibt, das drogenfrei ist, gibt es in Gefängnissen auch Handys, obwohl sie nicht erlaubt sind. Das ist sehr schwer zu verhindern. Wir finden bei Kontrollen jedes Jahr hunderte Handys in der JVA Tegel, die sind auch nicht strafbar, sondern nur verboten. Wenn also ein Handy bei einem Inhaftierten gefunden wird, begeht er damit keine Straftat, sondern verstößt nur gegen die Regeln.“ Allerdings, so Brux, sei es eine Ordnungswidrigkeit, ein Handy ins Gefängnis zu schmuggeln. Das geschieht auf verschiedenen Wegen: Teilweise werden die Geräte – genauso wie Drogen – über die Mauer geworfen, in Körperöffnungen transportiert oder sogar mit Drohnen bis direkt ans Fenster geflogen. Es sei schlicht unmöglich, das zu verhindern.

Dennoch rechnet Brux mit weiteren Videos: „Das hat er ja auch schon angekündigt.“ Das Handy, mit dem der Inhaftierte jetzt filmt, ist bislang nicht gefunden worden. Er hat behauptet, Videos gefilmt zu haben, die ein Freund im Laufe der nächsten Tage auf Youtube veröffentlichen wird.

Brux selbst hat sich bisher nur einige Videos angesehen. Warum der Vlogger sie auf Youtube veröffentlicht, darüber kann er nur spekulieren: „Ich glaube, dem Menschen geht es in erster Linie darum, Anerkennung und Aufmerksamkeit zu bekommen – und die bekommt er, auch durch die Berichterstattung über ihn.“ Eine wie auch immer geartete Agenda würde er dem Mann dagegen nicht unterstellen.

chwa

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