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Dürfen Profs in ihrer Freizeit rassistische Aussagen twittern?

Foto: SDS Leipzig / facebook

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Am Donnerstag wurde an der Uni Leipzig das Persönliche politisch. Überdimensional strahlten die rechtsextremen Twitter-Posts von der Wand, wo sonst Thomas Rauscher seine Jura-Folien präsentiert. Eine Gruppe Studierende kaperte kurz vor Vorlesungsbeginn das Rednerpult und gab allen Anwesenden einen Einblick in das, was der Professor, der sonst da steht, in seiner Freizeit treibt. Denn während Rauscher ironischerweise Seminare mit Titeln wie „Einführung in das deutsche Recht für ausländische Studierende“ anbietet, verbreitet er gleichzeitig auf Twitter rassistische Hetze, wünscht sich ein „weißes Europa“ und „Deutschland den Deutschen“. Ganze zehn Minuten präsentierten die Studis Rauschers übelste Tweets, von der Ankunft des Professors ließen sie sich dabei nicht beeindrucken. Am Ende forderten sie, mit Rauschers Professur genauso umzugehen, wie mit seinem Twitter-Account: Beides müsse weg.       

Rauscher ist schon länger auf Twitter aktiv. Neben seinem neusten Griff in die Pegida-Slogan- Kiste, fanden sich auf seinem Twitter Account, der inzwischen gelöscht wurde, schon vor zwei Jahren steile Thesen wie „Es gibt keinen friedlichen Islam“ und „Klimaschutz ist die große Lüge unserer Tage“. Schon im Januar 2016 veröffentlichte der Fachschaftsrat Jura dazu eine Stellungnahme, die Rauschers Äußerungen als „rechte Brandstiftung“ verurteilt und Konsequenzen von Seiten der Uni fordert. Die könnte es jetzt tatsächlich geben. Die Frage, warum das aber solange dauerte, ist vielleicht spannender als die Aufschreie all jener, die sich jetzt empören.  

thomas rauscher

Gestern verschwand der Twitter Account des Professors. Davor konnte man Postings dieser Art dort lesen.

Denn Rauschers Aussagen waren schon vor zwei Jahren problematisch und nicht nur für den Fachschaftsrat einsehbar. Sie waren öffentlich. Auf Twitter. Sie konnten gelesen und verbreitet werden. Trotzdem nahm die Uni Leipzig erst gestern offiziell Stellung dazu und distanziert sich von den Äußerungen auf Rauschers „privatem Account beim Kurznachrichtendienst Twitter“. Genau in dieser Formulierung liegt vielleicht der Knackpunkt: Nach mehr als zehn Jahren Existenz wird Twitter immer noch wie eine eigensinnige Mutation aus Privatleben und Öffentlichkeit gehandhabt. Ein Account, der für alle einsehbar ist und potenziell eine breite Öffentlichkeit beleidigen könnte, bleibt in den Augen der Uni ein „privater Account“. Und was man im Privaten so treibt, dafür muss der Arbeitgeber keine Verantwortung übernehmen, solange sein Handeln die Grenzen des Legalen nicht überschreitet.

Was aber auf Twitter strafbar ist und was nicht, das bleibt eine Grauzone, mit der selbst die Antidiskriminierungsstelle des Bundes noch keinen Umgang gefunden hat. Auf Anfrage verweist die staatliche Anlaufstelle auf ehrenamtliche Vereine und Initiativen gegen Hate Speech, sie selbst kümmere sich nur um Diskriminierung in Arbeitsverhältnissen. Eine staatliche Richtlinie, wie mit Hass in sozialen Netzwerken umgegangen werden soll und welche Konsequenzen das auf den Arbeitsplatz haben könnte, gibt es nicht.

      

Was dürfen Profs in ihrer Freizeit und was nicht?

Ein paar Regeln für Beamte und Lehrende, die einen öffentlichen Bildungsauftrag innehaben,  gibt es aber schon. Der „Beutelsbacher Konsens“ von 1976 dient noch heute als Richtlinie zur Beurteilung von Fehltritten. So müssen sich Lehrende an zwei Dinge halten: Das Überwältigungsverbot, wonach Studis und Schüler nicht an einem „selbstständigen Urteil“ gehindert werden dürfen. Die zweite Regel besagt: „Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen“. Politisches Engagement, egal ob rechts oder links, ist kein berufliches Ausschlusskriterium. Wenn Rauscher sich also privat politisch äußert, egal in welche Richtung, ist das strafrechtlich erst mal okay.

Dann gibt es aber Sachen, die rechtlich nicht okay sind und den Arbeitgeber zwingen können, Stellung zu beziehen. Zum Beispiel, wenn Angestellte mit Gruppen sympathisieren, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden oder verboten sind. So geriet Kerem Schamberger, wissenschaftlicher Mitarbeiter der LMU Anfang dieser Woche in Bedrängnis, nachdem er Bilder der verbotenen kurdischen PKK-Flagge postete. Aus ähnlichen Gründen wurde vergangenes Jahr ein junger Lehrer am Berliner Gymnasium Graues Kloster entlassen, der offen seine Sympathie für die rechtextreme „identitäre Bewegung“ äußerte, die ebenfalls vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Parteimitgliedschaften sind jedoch keine Strafbestände, sofern diese Parteien nicht verboten sind. Wo sich Beamte und Profs in ihrem Privatleben engagieren, muss lediglich im Rahmen des Legalen bleiben, so das Bundesbeamtengesetz, alles andere liegt im Ermessen der Arbeitgeber. Will heißen: In einer Vorlesung dürfte Rauscher seine Weltsicht nicht präsentieren. Im Internet schon. Zumindest, solange sie nicht den Bestand der Volksverhetzung erfüllt, die ist nämlich für alle strafbar, unabhängig vom Beruf. Doch selbst mit einer Anzeige könnte die Uni Rauscher weiterhin beschäftigen, wenn sie ihren Ruf dadurch nicht geschädigt sieht. Oder der öffentliche Druck wie bei anderen Twitter-Skandalen, zum Beispiel in der Politik so groß wird, dass eine Reaktion unumgänglich ist.

So lange sich aber keine breite Masse beschwert, passiert auch nichts. Der Fall Rauscher zeigt: Im Halb-Privaten lässt es sich sehr lange wüten, bevor eine große Masse sich daran stört. Die Ruhe vor dem großen Shitstorm.   

Der Shitstorm kann die digitale Version von Zivilcourage sein

Es ist nicht ganz klar, wodurch Rauschers Statements plötzlich viral gingen. An ihrer Härte kann es nicht liegen, der Professor twitterte seit Jahren ähnliche Statements. Vielleicht, weil mit Sachsens Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Eva-Maria Stange, eine Person mit großer Reichweite auf die Hetze aufmerksam machte: „Sachsens Hochschulen sind weltoffen und international. Die ausländerfeindliche Meinung von Rauscher kritisiere ich scharf.“ Vielleicht, weil all jene, die schon seit Jahren versuchen, gegen Rauscher vorzugehen, wieder Aufwind bekommen haben und ganz viel teilen und verbreiten. Und vielleicht ist diese Form von digitalem Engagement eine Version von Zivilcourage im Alltag.

Während man im „echten Leben“ manchmal gezwungen ist, als Individuum einzuschreiten, funktioniert das online nur durch die Klicks der Vielen. Aber diese Handlungsmacht der Vielen bleibt begrenzt, solange soziale Netzwerke weiterhin dem Privaten zugeordnet werden. Wenn man aber Twitter als öffentlichen Ort anerkennt, würde sich die Frage „Was tun?“ wie in jeder anderen Situation im Alltag von selbst lösen:  

Wenn man abends in eine Bar geht und zufällig einen unsympathischen Prof trifft, dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder, man dreht sehr schnell wieder um und geht in eine Nachbarbar ohne Konfrontationspotenzial. Oder man setzt sich wie immer in diese Bar und teilt diese Halb-Öffentlichkeit, die da gerade entstanden ist, auch wenn man die Person unangenehm findet. Wer sich für Letzteres entscheidet, wird früher oder später gezwungen sein, sich zu verhalten, wenn der Prof Ausländerfeindlichkeiten von sich gibt. Und genauso ist es auf Twitter: Sobald sich jemand freiwillig in eine Öffentlichkeit, sei sie digital oder analog, begibt, werden Aussagen politisch. Entweder kann man jetzt als Leser im Netz ganz schnell den Computer ausschalten, oder man verhält sich dazu. Und genau wie bei einem ausgewachsenen Shitstorm gibt es dann kein Zurück mehr.

Der Umgang mit Rauscher könnte zum Exempel werden und festlegen, ob es wirklich immer erst diesen einen Shitstorm braucht, bevor Professoren und Unis Verantwortung für ihre Aussagen außerhalb der Hörsäle übernehmen.

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