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Technik-Kolumne (5): Was verändert das neue Urheberrecht?

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Die Gesetzesreform wird Folgen haben, zum Beispiel für die Privatkopie. Das ist die Regelung, nach der man für private Zwecke Musik, Filme und andere kreative Inhalte kopieren darf. Sie erlaubt es etwa Fernsehsendungen aufzuzeichnen, CDs zu brennen oder auch Fotos oder Texte aus dem Internet herunterzuladen. Mehr noch: Nach der bisherigen Privatkopieregelung ist es sogar in den meisten Fällen zulässig, Songs aus Tauschbörsen zu saugen. Der Gesetzgeber möchte solche Downloads aber verbieten. Daher heißt es zukünftig: Wenn es offensichtlich ist, dass der Nutzer, von dem Du die Datei herunterlädst, nicht das Recht hatte, sie in der Tauschbörse anzubieten, darfst Du sie nicht herunterladen. Jeder weiß ja – so die Politiker – dass es verboten ist, den neuen Harry Potter Film oder einen Hit von Madonna online zu tauschen. Wenn die Quelle eindeutig illegal ist, darf man davon keine Kopien mehr machen.

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„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.

Illustration: Julia Schubert

Und Achtung: Wenn du solch eine Datei runterlädst, obwohl Du weißt, dass das nicht erlaubt ist, machst Du dich sogar strafbar. Auch wenn es nur ein einziger Film oder Song war. Zwar wurde für den Zweiten Korb ursprünglich eine Regelung vorgeschlagen, nach der bei derart kleinen Verstößen gegen das Urheberrecht die Strafbarkeit ausgeschlossen werden sollte. Das zuständige Justizministerium hat diesen Vorschlag damit begründet, dass man "die Schulhöfe nicht kriminalisieren" sollte. Denn meist sind es Jugendliche, die Tauschbörsen oder rechtswidrige Internet-Angebote nutzen. Denen wollte man nicht gleich die Staatsanwaltschaft auf den Hals hetzen. Diese "Bagatellklausel" wollte der Bundestag aber nicht verabschieden. "Geistiges Eigentum" ist genauso zu schützen wie Sachen – und Ladendiebstahl ist ja auch strafbar, lautete die Begründung. Geweigert hat sich das Parlament auch, ein "Recht auf Privatkopie" anzuerkennen. Vor allem Verbraucherschützer hatten dieses Recht gefordert und verlangt, dass Privatkopien auch von kopiergeschützten Werken gemacht werden dürfen. Nach aktuellem Recht darf ich nämlich beispielsweise eine DVD, die ich ganz ordnungsgemäß im Laden gekauft habe, nicht mal zu privaten Zwecken kopieren, wenn sie kopiergeschützt ist. Die Verbraucherschützer halten das für ungerecht, denn damit ist zum Beispiel verboten, sich eine Sicherungskopie zu machen. Auch darf man keine iTunes-Datei in MP3 konvertieren, um sie auf einen Sony MP3-Walkman oder ein Handy zu kopieren. Das war bisher so und wird nach dem Willen des Bundestags auch so bleiben. Noch gilt das neue Recht nicht. Der Zweite Korb soll aber gegen Ende des Jahres in Kraft treten.

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