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In den Schuhen von...

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In den Schuhen von: Josef Ackermann Was sind das für Schuhe: Oxfords, selbstverständlich in Schwarz und selbstverständlich blank gewichst. In Kreisen von Krawattenträgern auch „Bänker-Särge“ genannt. Hier schön zu sehen: Die Anzughose hat die Schuhe leicht zu bedecken, sollte aber keinesfalls so stark auf dem Oberleder des Schuhs aufsitzen, dass hässliche Falten entstehen. Wo kommen diese Schuhe her? Aus dem Land des Geldes. Josef Ackermann ist Schweizer. Er hat sich Zeit seines Lebens dem Geld verschrieben: Er studierte Bankwirtschaft an der Elite-Uni St. Gallen, promovierte über den „Einfluss des Geldes auf das reale Wirtschaftsgeschehen“ und begann dann eine steile Karriere als Bankmanager. 1977 hatte Ackermann bei der „Schweizerischen Kreditanstalt“ angefangen, 1993 war er ihr Chef. 1996 wechselte er zur Deutschen Bank, wurde Vorstandsmitglied, schließlich Vorstandssprecher – also das, was man landläufig den Chef der Deutschen Bank nennt. In dieser Eigenschaft verdient Ackermann etwa elf Millionen Euro im Jahr und sitzt in mehr Aufsichtsräten als sein Firmenjet Sessel hat – so war er unter anderem auch Mitglied des Aufsichtsrates der Firma Mannesmann, die vor fünf Jahren vom Konkurrenten Vodafone übernommen wurde. Wo gehen diese Schuhe hin? Mit Sicherheit nicht in den Knast. Zwar hat der Bundesgerichtshof nun das erste Urteil im sogenannten „Mannesmann-Prozess“ aufgehoben, das Josef Ackermann und fünf weitere Manager noch vom Vorwurf der Untreue freigesprochen hatte – wenn das Verfahren jetzt neu aufgerollt wird, ist aber kaum damit zu rechnen, dass Ackermann zu einer Haftstrafe verurteilt wird. Sollte das Landgericht Düsseldorf, das nun neu über Ackermann befinden muss, den Bankmanager schuldig sprechen, ist eine Geld- oder Bewährungsstrafe wahrscheinlicher. Hintergrund des Prozesses ist die Übernahme von Mannesmann durch Vodafone, nach der Mannesmann-Managern insgesamt rund 57 Millionen Euro Prämien gezahlt wurden – wobei die Manager teilweise selbst über die Höhe dieser Prämien entschieden hatten. Die Staatsanwaltschaft warf den Beteiligten daraufhin Untreue vor. Diese Sicht hat der Bundesgerichtshof nun gestärkt. Klaus Tolksdorf, der verantwortliche Richter des Bundesgerichtshofes, betonte, es müsse noch einmal klargestellt werden, dass Aufsichtsräte und Vorstände kein eigenes Vermögen verwalteten, sondern fremdes, und somit nicht „Gutsherren, sondern Gutsverwalter“ seien. Wegen des aufgehobenen Urteils steht Ackermann nun unter Druck. Es wird vermutet, dass der Chef der Deutschen Bank zurücktritt. Wenn, dann wird er dabei wahrscheinlich schwarze Oxfords anhaben.

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