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Internet-Recht, Interview 1

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Erstmals findet zum Internet Safety Day ein „Blogathon“ statt - ein globales Blog zur Internetsicherheit; Blogathon Weltkarte klicksafe.de Ich will gleich heute einen Blog starten. Was muss ich als Privatperson beachten, bevor ich online gehe? Auch wenn ich eine einfache Internet-Seite oder einen privaten Blog betreibe, habe ich eine Reihe von formalen Pflichten, die ich erfüllen muss, bevor ich loslegen kann. Eine Webseite kann entweder ein Teledienst oder Mediendienst sein, so nennt das der Gesetzgeber. Teledienste sind vor allem Webseiten, die Werbung machen oder etwas verkaufen. Wenn eine Webseite zur Meinungsbildung beiträgt, wenn sie eine gewisse Öffentlichkeit hat, öfter als zweimal jährlich erscheint, dann ist sie ein Mediendienst. Bei einem Blog ist das natürlich ganz schnell der Fall. Sowohl im Teledienste-Gesetz, als auch im Mediendienste-Staatsvertrag – das sind die einschlägigen Vorschriften – gibt es die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung. Im Regelfall muss ich also ein Impressum haben, dabei auch eine für die Inhalte verantwortliche Person benennen. Außerdem muss ich auf meinen Blog eine Datenschutzerklärung draufpacken, wo erklärt wird, welche Daten erhoben werden und ob ich sie an Dritte weitergebe. Ich schreibe in meinem Blog „mein Lehrer Herr Hinterhuber ist dumm und hässlich.“ Was kann mir passieren? Das ist wohl eine Beleidigung. Die kann ich auch im Netz begehen und sie ist da genauso strafbar und kann genauso Schadenersatzansprüche nach sich ziehen wie an anderen Orten auch. Dabei sind die Dinge, die ich in meinem Weblog schreibe, sogar sehr viel dauerhafter, als wenn ich das einem Bekannten auf der Straße sage. In meinem Weblog steht das möglicherweise noch nach Jahren und der Lehrer muss im Prinzip nur seinen Namen in Google eingeben und stößt dann auf meinen Eintrag. Ich bin also viel sichtbarer und angreifbarer, muss also noch viel vorsichtiger sein. Ich darf keine so genannten Formalbeleidigungen verwenden, also jemanden mit Schimpfworten belegen. Ich darf ihn nicht in seiner Menschenwürde verletzen. Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte sind schließlich durch die Verfassung und auch die einfachen Gesetze geschützte Werte. Wenn ich jemanden kritisiere, dann muss mich mit der Person auseinandersetzen wollen. Das aber tue ich in der Regel nicht, wenn ich sie pauschal „runtermache“ oder diffamiere. Die juristischen Formulierungen klingen dazu klingen recht kompliziert, aber im Prinzip ist es ganz einfach: Wenn ich etwas nicht auf dem Marktplatz mit dem Megaphon rausschreien würde, weil es mir meine gute Kinderstube verbietet, dann sollte ich das eben auch nicht in meinen Blog oder ein Internet-Forum schreiben.

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