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"Die pöbeln und niemand macht was"

Foto: Clemens Haug

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Seit ungefähr eineinhalb Jahren geht in Leipzig das fremdenfeindliche Bündnis Legida auf die Straße, ein Ableger der Pegida-Bewegung. Vor Beginn der anfangs wöchentlichen, inzwischen nur noch monatlichen Demonstration treffen sich die Teilnehmer im Leipziger Hauptbahnhof. Der Student Marcus Röder, 30, wollte dagegen ein Zeichen setzen und meldete eine Kundgebung an - im Bahnhof. Der ist aber nicht nur An- und Abfahrtsort von Zügen, sondern auch ein Shoppingcenter. Dessen Betreiber ECE erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen Röder. Damit verbunden sind 5500 Euro Prozesskosten, die laut Gericht der Student bezahlen muss.

 jetzt: Warum wolltest du deine Kundgebung ausgerechnet im Hauptbahnhof anmelden?

Marcus Röder: Legida trifft sich schon seit Monaten dort. Lange Zeit haben die Teilnehmer auch Fahnen und Transparente gezeigt und ihre Parolen gerufen. Sie haben also schon vor Beginn der genehmigten Demo alle Bedingungen einer politischen Versammlung erfüllt. Erst nach öffentlichem Druck ist die Leipziger Versammlungsbehörde dort eingeschritten und hat den Teilnehmern verboten, Banner zu entrollen. Aber selbst die reine Anwesenheit von 150 Leuten drückt doch etwas aus! Wenn die dort rumstehen, um gemeinsam zu ihrer fremdenfeindlichen Demo zu gehen und dabei krude Thesen verbreiten oder Leute anpöbeln. Also habe ich mir gedacht: Da sollte man einschreiten. Wenn die sich dort ohne Anmeldung versammeln können, dürfen wir das mit Anmeldung doch auch.

Der Leipziger Hauptbahnhof ist teilweise Privatgelände, weil es dort ein großes Einkaufscenter gibt. Damit ist das Recht auf Versammlungen eingeschränkt.

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen deutlich gemacht, dass das Versammlungsrecht auch an Orten gilt, die zwar privaten Eigentümern gehören, aber einem öffentlichen Forum entsprechen, Orte, an denen Menschen flanieren oder verweilen. Das trifft für den Leipziger Bahnhof auf jeden Fall zu. Also habe ich zunächst der Versammlungsbehörde eine Mail geschrieben, ebenso dem Einkaufscenter-Betreiber ECE und ihnen mitgeteilt, was ich dort plane. Ich habe geschrieben, dass ich gerne mit ihnen zusammenarbeiten würde, dass aber die Genehmigung des Eigentümers nicht zwingend erforderlich ist. Das hat mir der Richter hinterher so ausgelegt, als hätte ich die Kundgebung ohne Erlaubnis durchführen wollen. Das ist aber falsch. Nur die Versammlungsbehörde muss zustimmen, der private Eigentümer nicht.

Was ist dann passiert?

Ich wurde zu einem Gespräch in der Behörde eingeladen. Dort machten sie von Anfang an klar, sie wollen die Versammlung nicht in dem Bahnhof haben. Sie boten mir einen Platz gegenüber des Haupteingangs an. Da hab ich gesagt: Das ist viel zu weit weg, da kann ich die Leute gar nicht erreichen. Dann boten sie einen Ort direkt vor dem Bahnhof an. Aber auch dort erreiche ich weder die Teilnehmer von Legida, noch die Kunden der Läden. Außerdem ging es um den symbolischen Akt: Wir wollten dort für Toleranz und Freiheit einstehen, wo sich sonst die Teilnehmer von Legida aufhalten. Als ich endlich den Versammlungsbescheid bekam, stand am selben Morgen plötzlich Leipzigs oberste Gerichtsvollzieherin vor meiner Tür und händigte mit ein über 20-seitiges Schreiben des Landgerichts aus.

Das Management des Einkaufscenters hatte eine einstweilige Verfügung gegen dich erwirkt. Hast du mit dieser Reaktion gerechnet?

Ehrlich gesagt nein. Ich dachte, sie melden sich einfach bei mir, fragen mich, was ich mit der Versammlung vorhabe, was da meine Sicht ist. 

 Mit der Entscheidung sind 5500 Euro Gerichtskosten verbunden, die du übernehmen sollt. Was machst du jetzt?

Meine Devise ist, erst einmal ruhig zu bleiben. Man könnte gegen den Gerichtsentscheid vorgehen und mein Anwalt meint, die Chancen wären auch gar nicht schlecht. Zugleich hat uns der Anwalt der ECE versichert, ihnen gehe es gar nicht darum, mir die Prozesskosten aufzuhalsen. Deshalb wollen sie diese Gebühren jetzt übernehmen.

Das Einkaufscenter argumentiert, man habe sich Sorgen um die Sicherheit der Kunden gemacht.

Niemand will, dass es zu Ausschreitungen kommt. Auch wir möchten, dass es bei uns friedlich zugeht. Die ECE aber befürchtete „Schlachtfelder“ in ihrem Schreiben an das Gericht. Es wurde ein Szenario an die Wand gemalt, in dem die Teilnehmer mit Steinen aus den Gleisbetten werfen. Ich bin nun schon seit 18 Monaten bei den Demos gegen Legida dabei, habe Versammlungen angemeldet und durchgeführt. Bei mir lief bislang alles friedlich und legal ab. Ich habe für die Veranstaltung sogar selbst enge Grenzen gesteckt und nur rund 100 Teilnehmer für eine 45-minütige Kundgebung angemeldet. Am Montag haben dann schließlich mit 40 Leuten außerhalb des Bahnhofs demonstriert. Alles ist ruhig geblieben und weder wir noch die Polizei mussten eingreifen.

Wie sähe eine gute Lösung des Streits zwischen der Stadt, dem Einkaufscenter und dir und deinen Mitstreitern aus?

Es gibt immer noch dieses Missverhältnis: Die Teilnehmer von Legida stehen dort herum und pöbeln und niemand macht etwas dagegen. Sachsens Ministerpräsident fordert immer Zivilcourage. Aber wenn man sich dann engagiert, kommt so ein Einkaufscenter und haut oben drauf.

Wird dich diese Erfahrung in Zukunft davon abhalten, Demonstrationen anzumelden?

Nein. Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. An solchen Fällen muss man wachsen und beim nächsten Mal schlauer sein und sich rechtlich besser absichern. Man kann sich davon doch nicht unterbuttern lassen.

 Auf Anfrage sagte der Shopping-Mall-Betreiber ECE, das Unternehmen habe sich dazu gezwungen gesehen, zivilrechtlich gegen die Anmeldung vorzugehen, um die Pflichten gegenüber Kunden, Besuchern und der Bahn zu erfüllen. „Wir legen Wert auf die Feststellung, dass wir als Betreiber der Promenaden im Hauptbahnhof gegen jede Art von Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung oder Nationalismus eintreten“, sagt ECE-Sprecher Christian Stamerjojanns. Man könne aber keine Veranstaltungen erlauben, die zu einer Gefährdung der Besucher führen könnten. „Soweit Teilnehmer an Legida-Kundgebungen im Hauptbahnhof lediglich eintreffen, um von dort zu der außerhalb des Bahnhofs liegenden Versammlung zu gehen, fehlt es sowohl öffentlich-rechtlich als auch zivilrechtlich hingegen an jeglicher Handhabe, dies zu verbieten. Auch wir sind mit dieser Situation nicht glücklich.“

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