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Die Unbeugsamen

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Im Warteraum sitzen Frauen, Kinder, alte Männer, die meisten von ihnen sprechen kein Deutsch. An der hängen Vorschriften, die Strafe bei Zuwiderhandlung ist in DM angegeben. Ein Kind weint, eine alte Frau blickt mit müden Augen ins Leere. Eine schwere Tür öffnet sich, ein Name fällt, ein Besucher verschwindet. Dann noch einer, und noch einer. Ein Beamter bringt sie in einen hellen Raum mit Holztischen, wo der Gefangene auf sie wartet. Sven ist ein großer, kräftiger junger Mann Ende 20, der seinem Gegenüber immer etwas länger als nötig in die Augen sieht. Die Zahlen, um die sich sein Leben dreht: 1,5 Kilo, Paragraph 30a BtmG, drei Jahre ohne Bewährung. Zweimal im Monat darf er für zwei Stunden Besuch empfangen, wenn der sich vorher angekündigt hat. Armin Aumüller sitzt in seinem Büro in der Münchner Karlstraße. Vor ihm steht eine Tasse, darauf ein Cannabis-Blatt auf weiß-blauem Hintergrund mit der Aufschrift: „Semper parati – pro iustitia – Rauschgiftfahndung München“ – immer bereit für die Gerechtigkeit. Ein Stockwerk tiefer befinden sich zwei Zellen mit nichts als einer Kloschüssel und einer groben Wolldecke, die auf dem Boden liegt. Aumüller ist Leiter des Münchner Drogendezernats. Die Zahlen, um die sich sein Beruf dreht: „Im Bereich Cannabis registrieren wir die höchste Auffälligkeiten: Knapp drei Viertel unserer Tätigkeiten drehen sich um diese Droge. Der Rest verteilt sich auf alle anderen Drogen wie Heroin, Kokain, Amphetamine. Etwa zehn Prozent davon sind Handelsdelikte. Unter den insgesamt 5 500 Tatverdächtigen sind 1 000 Jugendliche.“ Februar 2009: Sven geht wie jeden Tag zur Arbeit und kommt abends angenehm müde nach Hause. Er pflegt einen Behinderten, wäscht ihn, hilft ihm aufs Klo, spielt mit ihm Backgammon und kümmert sich um Alltägliches wie Einkäufe. Die Bezahlung ist schlecht, aber die Arbeit sinnvoll. Er steigt die Treppen des Hauses hinauf zu seiner Dachgeschosswohnung im Münchner Viertel Giesing, setzt sich an den großen Küchentisch, öffnet eine Flasche Augustiner und wartet auf Besuch: Freunde, Bekannte, Kunden – so genau lässt sich das nicht trennen. Nach und nach trudeln sie ein, manche bleiben bis Mitternacht, andere verschwinden nach einer halben Stunde wieder. Manche von ihnen kennt Sven seit seiner Kindheit, ihnen verkauft er zum Freundschaftspreis ein paar Gramm Gras. Andere, die er weniger gut und lange kennt, bezahlen etwas mehr. Doch die Grenze zwischen Freunden, die sich gegenseitig mit ein bisschen Gras aushelfen und Menschen, die nur kommen, um Drogen zu kaufen, ist fließend. Meist sitzen zwei, drei Leute um den Tisch in der Mitte seines Zimmers, trinken Bier und rauchen. Irgendwann im Laufe des Abends öffnet Sven dann eine Schublade, legt die harzig-klebrigen Blütenstände auf eine elektronische Waage, fügt ein wenig hinzu, nimmt etwas weg, bis die Waage eine runde Zahl anzeigt. Dann wird ein Geldschein über den Tisch geschoben und ein kleines Plastiktütchen zurück. „Drogenkriminalität ist eine Schlüsselkriminalität“, sagt Drogenfahnder Aumüller. „Wenn wir einmal begreifen würden, dass 0,5 Prozent viel Geld damit machen und 99,5 Prozent irrsinnige Probleme damit haben, dann wären wir schon viel weiter. Egal, ob der Totschlag an Dominik Brunner oder die Vergewaltigung an der Wiesn – die Täter haben alle einen Rauschgifthintergrund. Wenn man sich anschaut, was Drogen aus einem Menschen machen, wenn wir Drogen wirklich ehrlich ächten würden, dann wären wir schon um einiges weiter. In jeder Gesellschaft muss es eine Grenze geben. Grenzenlose Freiheit gibt es nicht, denn jede Freiheit braucht eine Definition. In anderen Kulturen ist Opium erlaubt und Alkohol verboten. Glauben Sie, es wäre besser, wenn alles erlaubt ist?“ „Wer soll mich denn verpfeifen? Du vielleicht?“ Sven lacht. „Kennst du jemanden, der bekifft eine Schlägerei anfängt? Schau mich an – ich führe ein geregeltes Leben, gehe zur Arbeit und habe ein soziales Leben. Kiffen ist längst Bestandteil nicht nur der Jugendkultur, sondern der gesamten Gesellschaft. Meine Kunden kommen aus allen Schichten: Arbeitslose und Banker, Schreiner und Graphikdesigner, Frauen wie Männer, Reiche wie Arme. Manche können damit nicht umgehen, und rauchen von früh bis spät. Ich kenne auch einen, bei dem das Kiffen eine Psychose ausgelöst haben soll. Aber die meisten drehen sich lediglich am Freitagabend nach einer anstrengenden Woche ihren Joint und schlafen dann ein. Wo ist der Unterschied zum Trinker?“ Sven verweist wie jeder Kiffer auf die Niederlande. Ähnlich liberale Gesetze gelten seit dem 1. Januar auch in Tschechien. In Kalifornien findet gerade eine seriöse Debatte über die Vor- und Nachteile der Legalisierung von Cannabis statt. Und schließlich schimpft Sven wie alle Kiffer in Bayern auf die strenge Gesetzgebung des Freistaats und auf die CSU.

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„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.

Illustration: Julia Schubert

Einmal fragt ein Kunde: „Sven, hast du nicht Angst, erwischt zu werden?“ Sven blickt ihm starr in die Augen, eine unangenehme Pause folgt. Dann sagt er: „Wer soll mich verpfeifen? Du?“ „Drogenkonsumenten werden mit der Zeit paranoid, dementsprechend verhalten sie sich. Sie nutzen dabei alle Medien, die ihnen zur Verfügung stehen. Ein DJ, der nebenher Pillen verkauft, sagt am Telefon: »Kann ich dir nachher zwei Platten vorbeibringen. Ich habe den Bob Marley dabei.« Einmal haben zwei auch das Wort »Frau« benutzt. Das war spätestens dann komisch, als einer sagte: »Ich brauch eine viertel Frau!« Drogendealer arbeiten sehr konspirativ.“ Svens Kunden und Freunde schreiben kurze SMS, in denen steht: „Hast du heute abend Zeit?“, „Kann ich vorbei kommen?“ Er hat ihnen eingeschärft, nie am Telefon darüber zu sprechen. Es könnte sein, glaubt er, dass die Polizei sein Telefon überwacht. Nie fallen die Wörter „Gras“, „Dope“ oder „Marihuana“, jede zurückverfolgbare Kommunikation bleibt im Ungefähren. Einmal parkt ein Polizeiauto genau vor der Einfahrt des Hauses, in dem Sven wohnt. Einer seiner Freunde, der ihn besuchen will, bekommt einen Schreck. Er geht noch einmal um den Block, hofft, dass die Luft nun rein ist. Dann ruft er Sven an und fragt: „Ist alles ok?“ „Warum soll etwas nicht ok sein?“, fragt Sven. „In deiner Hauseinfahrt parkt ein Polizeiwagen.“ „Na und?“, blafft Sven. Er fühlt sich sicher, er kennt seine Kunden und er kennt seine Freunde. Er weiß, dass sie ihn nicht dranhängen würden, selbst wenn die Polizei sie mit Drogen aufgreift. Sie alle sind sich einig: Kein Wort. Immer Aussage verweigern, egal, was die Beamten einem erzählen. Niemandem darf es zum Nachteil vor Gericht gelangt werden, weil er es vorzieht zu schweigen. Im März 2009 greift die Polizei einen jungen Mann auf der Straße auf. Routinekontrolle: „Ausweis. Bitte die Taschen ausleeren.“ Sie finden eine geringfügige Menge Cannabis. Nicht viel, zwei, drei Gramm – das reicht für ein paar Joints. Die Beamten fragen den Mann, wo er die Drogen gekauft hat. Der Mann schweigt, doch die Beamten lassen nicht locker.


„Der Tag eines Rauschgiftfahnders kann sehr unterschiedlich ablaufen“, sagt Armin Aumüller. „Vielleicht steht eine Hausdurchsuchung oder eine Überwachung an. Etwa 400 Observationen machen wir im Jahr. In vielen Fällen ist der Tag nicht planbar und kann deswegen sehr lange werden. Wenn wir einen Verdächtigen festnehmen, sind wir natürlich sehr daran interessiert zu erfahren, wo er das Zeug gekauft hat. Wir machen dann das Domino-Spiel, das heißt, wir versuchen, möglichst viele aus der Kette zum Umfallen zu bringen. Das kann manchmal sehr viel Zeit in Anspruch nehmen.Wir prüfen zunächst die Identität des Verdächtigen: Kennen wir ihn? Hat er schon Vorstrafen? Es geht jetzt um die Frage, ob er nochmals bestellt. Falls ja, fragen wir den Konsumenten, ob er gegen eine Straferleichterung ein weiteres Mal bei dem Dealer bestellen kann. Vielleicht überwachen wir ihn auch, wenn wir wissen, dass es um größere Mengen geht.“ An einem Frühlingsabend 2009 kommt Sven nach getaner Arbeit nach Hause und denkt an das Bier, das er sich gleich öffnen wird. Als er die Haustür aufschließen will, fragen ihn die Fahnder „Sind Sie Sven T.?“ Sven sieht den Mann in die Augen und zögert einen Moment. Dann nickt er: „Ja, das bin ich.“ Die Beamten zeigen ihm kurz den Durchsuchungsbeschluss und tasten ihn nach Waffen ab. Dann steigen sie mit ihm die Treppen zu seiner Wohnung hinauf. Nach einer Stunde verlassen sie das Apartment wieder. Sie nehmen mit: einen Beschuldigten, 1,5 Kilo Marihuana, 4 000 Euro in bar und ein Brotmesser. Sven sieht seine Wohnung zum letzten Mal. Die Beamten wollen wissen, woher er das Zeug hat. Wer sind seine Lieferanten? Wie viel Geld hat er dafür bezahlt? Wenn er kooperiert, kann ihm das helfen. Doch Sven sagt nur: „Ihr könnt mich mal am Arsch lecken. Ohne meinen Anwalt sage ich kein Wort.“ 23 Stunden am Tag sitzt er in seiner Zelle Sven wird in die Karlstraße gebracht und verbringt eine Nacht in einer gefliesten Zelle, in der nichts außer einer Wolldecke und ein Klo sind. Ein Stockwerk über ihm sitzt Armin Aumüller in seinem Büro und trinkt Kaffee aus seiner Tasse mit dem Cannabis-Blatt und der Aufschrift „Semper parati pro iustitia.“ Sven weiß, welche Strafe ihm droht, was auf Drogenhandel steht: eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr. Im Strafgesetzbuch heißt es unter Paragraph 29 (1) „Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie besitzt, ohne sie auf Grund einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 erlangt zu haben.“ Doch als der Haftrichter die Anklage verliest, bekommt Sven es zum ersten Mal richtig mit der Angst zu tun. Wegen des Brotmessers ist er nun wegen bewaffneten Drogenhandels angeklagt. „Sie haben mich als gemeingefährlichen, potenziellen Gewalttäter dargestellt“, sagt er.

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Illustration: Julia Schubert

Die Anklage lautet nach Strafgesetzbuch BtMG Paragraph 30a: „Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt oder sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt oder sich verschafft und dabei eine Schußwaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind.“ Am nächsten Tag wird Sven nach Stadelheim in die Untersuchungshaft verlegt. Er hat kaum geschlafen und nichts gegessen. Dort wird er die nächsten acht Monate verbringen. Laut dem Gesetz darf niemand länger als sechs Monate festgehalten werden darf. Doch wenn diese Frist ausläuft, wird oftmals der Haftbefehl erneuert. Es gibt Menschen, die weit mehr als sechs Monate in Untersuchungshaft verbracht haben. Sven sitzt 23 Stunden am Tag in seiner Zelle. Eine Stunde lang dürfen die Häftlinge im Hof spazieren. Nur wenn er sich auf sein Bett stellt, kann er den Himmel sehen. Sonst verschwimmen die Unterschiede zwischen Sonne und künstlichem Licht. Montags und donnerstags darf er duschen. Der Umgang ist rau, aber Sven kommt klar, sagt er. Er lernt Deutschrussen kennen, die in ihrer Zelle Schnaps brennen. Als ihm einer etwas zusteckt, ist er nach drei Schlucken besoffen und bricht über der Kloschüssel zusammen. „Alles funktioniert über kleine Gefallen, die man sich gegenseitig erweist. Daraus entstehen nach und nach Abhängigkeiten.“ Sven wird immer wieder dazu angehalten, seine Lieferanten zu nennen. Er schweigt. „Ich hänge niemanden hin“, sagt Sven, da ist er schon seit einem Jahr nicht mehr in Freiheit. „Komme, was wolle, aber verbiegen lasse ich mich nicht.“ Sein Blick wird hart. Das Küchenmesser wird zum Druckmittel. Mit seinem Anwalt vereinbart Sven ein Teilgeständnis, dafür wird von Seiten der Justiz der Vorwurf des bewaffneten Drogenhandels fallengelassen. „Drei Jahre“, lautet das Urteil. Der erlösende Zusatz „Die Strafe wird zu Bewährung ausgesetzt“ fehlt. Am 19. September findet Svens Verhandlung statt. Sie dauert einen Tag. Am 13. Oktober wird Sven in eine bayerische Justizvollzugsanstalt gebracht. Die Drogenfahnder werten Svens Handy aus. Seine Kunden haben mit ihm via SMS kommuniziert „Kann ich heute abend vorbeikommen?“, stand darin oder „Hast du morgen Zeit?“ Nie fällt der Begriff „Gras“, „Hasch“ oder „Dope“. Trotzdem werden in den folgenden Wochen acht Wohnungen durchsucht. Fast alle geben danach zu, bei Sven gekauft zu haben. Sie erhalten Geldstrafen von bis zu 3000 Euro. „Nicht die Kriminalisierung ist das Problem“ „Kriminalisierung schafft nicht erst die Probleme, die sie bekämpfen will“, erklärt Armin Aumüller. „Es gibt zwar den „Labelling Aproach“, wonach wir als Gesellschaft definieren, was kriminell ist. Aber im Bereich Drogen trifft diese Theorie nicht zu. Als ich selbst noch aktiv als Fahnder gearbeitet habe, durchsuchten wir einmal die Wohnung eines Konsumenten. Dort saß ein junges Mädchen, die Aussagen über ihren kompletten Bekanntenkreis machte. Sie sagte: Die sollen alle in den Knast! Alle! Das Problem Drogen ist nicht das Problem Kriminalisierung. Wir hatten hier schon Leute, Heroinabhängige, die haben uns später Briefe aus der Haft geschrieben, in denen stand: Danke, die Festnahme hat mein Leben gerettet. Drogen sind zerstörerisch.“ Um 6 Uhr wird Sven geweckt, von 7 Uhr bis 15.30 Uhr dauert sein Arbeitstag. Um 19.45 Uhr werden alle Gefangenen wieder in ihre Zellen eingeschlossen. Sven hofft im kommenden Januar, nach Verbüßen von zwei Dritteln seiner Strafe vorzeitig entlassen zu werden. „Von Resozialisierung kann hier drin keine Rede sein“, sagt Sven. „Es ist ein offenes Geheimnis, dass es hier drinnen alle Arten von Drogen gibt und zwar mehr als draußen.“ Seine Mutter macht sich Sorgen: „Ich bin mir manchmal nicht sicher, ob er einsichtig ist“, sagt sie am Telefon und klingt traurig. Nach zwei Stunden ist die Besuchszeit zu Ende. Dreimal in dieser Zeit hat Sven die Droge Heroin erwähnt. Er erzählt von Mithäftlingen, denen es angeblich gelingen würde, nur ab und zu Heroin zu nehmen, von der Ersatzdroge Subutex, die sehr leicht zu schmuggeln sei und einem Gefangenen, der wegen 2,5 Gramm Heroin einsitzt. „Nur“, sagt Sven. *Namen, Zeitpunkte und Orte wurden von der Redaktion geändert.

Text: philipp-mattheis - Foto: Juri Gottschall; Illustration: Katharina Bitzl

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