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Wie wichtig sind Stammzellen-Patente?

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Mit ihrer Hilfe sollen schwere Krankheiten wie Parkinson oder Multiple Sklerose behandelt werden können: embryonale Stammzellen. Der Europäische Gerichtshof hat nun die Patentierung und Vermarktung embryonaler Stammzellen verboten. Sie verstoße gegen die Menschenwürde.  

Auslöser war ein Patent des Bonner Neurobiologen Oliver Brüstle. Er ließ sich ein Verfahren patentieren, mit dem sich Nerven-Vorläuferzellen aus menschlichen Embryonen herstellen lassen. Diese Zellen wollte er bei der Behandlung von Nervenkrankheiten einsetzen.  

Greenpeace klagte gegen das Patent, weil menschliche Zellen nicht „zur Ware degradiert“ werden dürften. Das Bundespatentgericht hob das Patent daraufhin wegen ethischer Bedenken auf. Oliver Brüstle legte beim Bundesgerichtshof Berufung ein. Das Bundesgericht wandte sich wiederum an den Europäischen Gerichtshof und fragte nach der Auslegung des Begriffs „menschlicher Embryo“.  

Die Richter in Luxemburg haben jetzt entschieden, dass jede menschliche Eizelle ab der Befruchtung als menschlicher Embryo anzusehen ist. Denn die Befruchtung sei geeignet, „den Prozess der Entwicklung eines Menschen in Gang zu setzen“. Bei der Entnahme der Stammzellen werden die wenige Tage alten Embryonen zerstört – und damit die Entwicklung eines Menschen.  

Der Europäische Gerichtshof kann allerdings nicht über nationale Rechtsverfahren entscheiden. Der Bundesgerichtshof muss die Argumentation der Luxemburger Richter daher noch auf den Fall Brüstle anwenden.  

Wie beurteilst du den Rechtsstreit? Sollte der Schutz des Embryos an erster Stelle stehen? Ist die befruchtete Eizelle ein Menschenleben, das nicht versehrt werden darf? Oder findest du die Forschung wichtiger, wenn dadurch Krankheiten behandelt werden können?

Text: dorothee-klee - Foto: dpa

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