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Gefährliches Spiel

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Ob es das wert war? Das kleine französische Online-Unternehmen Early Flicker, das T-shirts und Tassen etc. bedruckt und verkauft, hat sich das Anonymous-Logo rechtlich schützen zu lassen. Die Reaktion von Anonymous kam schnell. In

drohen sie: „Anonymous wird jedes Angebot, das Sie im Internet betreiben, aus dem Netz nehmen“. Early Flickers Arroganz und Ignoranz solle nicht ungestraft bleiben. Die „Operation Trademark“ werde erst enden, wenn die Registrierung gekündigt wird und sich Early Flicker öffentlich entschuldige. Eine Klage vor Gericht gibt es wohl eher nicht – sie wollen ja anonym bleiben.

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„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.

Illustration: Julia Schubert



Das Logo ist eigentlich schon bei Creative Commons lizenziert. Das sagt einer der Twitterfeeds von Anonymous aus: „To these copyright trolls: About all #Anonymous logos are already licensed under creative commons. So good luck with getting a trademark.“ Da gibt es nur ein Problem: „Anonymus kann nicht als loser Verbund von Aktivisten Rechte an dem Logo oder dem Slogan erwerben“, so Rechtsanwalt Benedikt Weimer, der den Fall schon beobachtet hat. „Nur einzeln individualisierbare Personen, juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften können Rechte aus einer Lizenz herleiten.“ Der Nachteil von Anonymus in diesem Zusammenhang sei eindeutig deren Hang zur Anonymität ihrer Aktivisten, so Benedikt Weimer.

Mittlerweile hat der Manager von Early Flicker die Website geschlossen und stattdessen einen Brief mit einem persönlichen Statement platziert: „I remind you that after a logo is copyrighted the exclusivity of the owner doesn't take effect unless he acts, for example if a third party sells the logo.“ („Ich erinnere Sie daran, dass nachdem ein Logo urheberrechtlich geschützt wurde, die Exklusivität des Inhabers nicht in Kraft tritt, bis er handelt oder beispielsweise Dritte das Logo verkaufen“) Er entschuldigt sich mit „It seems that before the information provided some days ago my action had remained unknown because of the simple and good reason that I didn't search neither to claim anything nor make a buzz.“ („Es scheint, dass wenn die Information nicht publik geworden wäre, sie wahrscheinlich auch unbekannt geblieben wäre, aus dem guten und einfachen Grund, dass ich damit weder etwas bezwecken wollte noch irgendwelche Gerüchte verbreiten wollte.“) Die Absicht Gewinn zu erzielen habe Early Flicker ebenfalls nicht gehabt.

Irgendeinen Grund muss es jedenfalls gegeben haben. Ob die Aktion aus Werbezwecken geplant war? In den Medien bleibt die französische Firma ja nicht unerwähnt. „Gut möglich, dass es dem Unternehmen nur um eine Medienpräsenz dabei geht. Ich denke aber auch, dass der Markenschutz auch darauf abzielt, T-Shirts mit dem Logo von Anonymus abzusetzen“, erklärt Weimer. „Denn schließlich erreichte das Internet-Phänomen Anonymus in der Vergangenheit vermehrt Öffentlichkeit durch diverse Aktionen. So verbreitete sich auch das Logo von Anonymus vermehrt. Das Unternehmen erhofft sich daher sicherlich im Sympathisantenkreis des Phänomens einige Kunden.“ 




Text: laurie-hilbig - Foto: Screenshot

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