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Fahren mit 17

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Führerschein mit 18 ist Geschichte. In den meisten Bundesländern zumindest. Seit einer Änderungen des Straßenverkehrgesetzes im August 2005 steht es den einzelnen Bundesländern frei, sich am Modellversuch „Begleitetes Fahren mit 17“ zu beteiligen. In acht Bundesländern kann man den Führerschein bereits mit 17 Jahren bekommen und vier weitere planen die Einführung für das Jahr 2006. Doch was heißt Führerschein mit 17? Welche Auflagen gelten für Fahrer und Begleiter? Das Projekt „Begleitetes Fahren mit 17“ betrifft die Führerscheinklassen B (normaler Autoführerschein) und BE (Ergänzung zum Pkw-Führerschein, für alle, die schwere Anhänger ziehen wollen). Ab sechzehneinhalb Jahren darf man in der Fahrschule Übungsstunden nehmen, die Prüfung kann frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Vor der Prüfung muss man Begleitpersonen benennen, die namentlich im Führerschein eingetragen werden und auf die folgende Eigenschaften zutreffen: Die Begleiter müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) besitzen und dürfen zum Zeitpunkt der Prüfbescheinigungserteilung höchstens drei Punkte in Flensburg auf dem Konto haben. Außerdem gelten für den Beifahrer während der Fahrt die 0,5 Promille-Grenze und die übrigen einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel. Die 17-Jährigen dürfen nur dann Auto fahren, wenn sie von einer der namentlich genannten Personen begleitet werden. Nach bestandener Prüfung erhält man eine Prüfbescheinigung, die als Nachweis der Fahrberechtigung gilt. Sobald man 18 Jahre alt ist, kann man den „normalen“ Führerschein beantragen, für den dann keine weiteren Prüfungen notwendig sind. Mit der Fahrberechtigung ist es übrigens in ganz Deutschland erlaubt, Auto zu fahren, also auch in Bundesländern, die selbst den Führerschein ab 17 gar nicht anbieten. Wer sich für den Führerschein mit 17 interessiert, kann sich hier informieren. In welchen Bundesländern ist „Begleitetes Fahren“ bereits möglich? Wo ist der Schein ab 17 in Planung? Baden-Württemberg: nicht möglich und nicht geplant Bayern: erlaubt, seit dem 01.September 2005 Berlin: geplant für Februar 2006 Brandenburg: geplant für Februar 2006 Bremen: erlaubt, seit dem 01.Juni 2005 Hamburg: erlaubt, seit dem 01.Juni 2005 Hessen: nicht erlaubt, aber in Planung für etwa Mitte des Jahres 2006 Mecklenburg-Vorpommern: nicht erlaubt und nicht geplant Niedersachsen: erlaubt seit März 2004; bisher waren nur Erziehungsberechtigte als Beifahrer erlaubt, diese Regelung wird aber zum Jahresende an die allgemeine Regelung angepasst Nordrhein-Westfalen: erlaubt, seit Oktober 2005 Rheinland-Pfalz: erlaubt, seit dem 2.November 2005 Saarland: erlaubt ab dem 01.Januar 2006 Sachsen: geplant für Februar 2006 Sachsen-Anhalt: nicht erlaubt und nicht geplant Schleswig-Holstein: erlaubt, seit dem 01.Oktober 2005 Thüringen: nicht erlaubt und nicht geplant

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