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Franzosen für Filesharing

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Foto: dpa Das französische Parlament schreibt den Bürgern ein Recht auf Privatkopien der von ihnen erworbenen Medien zu. Kurz vor Weihnachten letzen Jahres verabschiedeten die Abgeordneten zwei Erweiterungen der geplanten Urheberrechtsnovelle. In diesen war vorgesehen, Peer-to-Peer Tauschbörsen zu legalisieren. Eine direkte Umsetzung dieser Forderungen scheint jedoch unwahrscheinlich. Stattdessen soll nun das Recht auf private Kopien gestärkt werden. Eine neue, veränderte Version verlangt, dass von CDs und DVDs jeweils fünf Privatkopien gezogen werden dürfen. Sollte die Regierung diese Forderungen umsetzen, wären die meisten der momentan eingesetzten Kopierschutzmaßnahmen der Musik- und Filmindustrie, wie beispielsweise das XCP-Rootkit von Sony BMG, das bereits zu heftigen Kontroversen unter Verbrauchern führte, zu einem großen Teil illegal. Eine weitere Änderung ist für die Ahndung von Verstößen gegen das Urheberrecht geplant. Vorgesehen ist, dass ertappte User zuerst eine Mail und dann eine formelle Verwarnung per Brief zugestellt bekommen. Erst dann sollen Geldstrafen zwischen 300 und 1.500 Euro verhängt werden. In Deutschland stehen die Vorzeichen für eine Reform des Urheberrechts vorerst in eine andere Richtung. Kulturstaatsminister Bernd Neumann bekräftigte auf dem Neujahrsempfang der Deutschen Phonoverbände seine ablehnende Haltung gegenüber einer geplanten Bagatellklausel bezüglich Filesharing. Seiner Ansicht nach soll jeder Urheberrechtsbruch im Bereich von Peer-2-Peer-Börsen kriminalisiert werden. Geht es nach Neumann, könnten Tauschbörsen-User künftig auch bei nicht-gewerblichem Vorgehen bis zu drei Jahre hinter Gitter wandern.

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