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Gegendarstellung: Streit um geplante Rio Reiser Biografie

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In jetzt.sueddeutsche.de schreiben Sie in dem Artikel "Streit um geplante Rio Reiser Biografie": "Monatelang, so der Verlag, sei vom Berliner Anwalt der Reiser-Erben, Christian Schertz, eine Verständigung über die Veröffentlichung der Reiser-Biografie und "alle angeblich bestehen Einwände" verzögert worden. Und das, obwohl die Erben offenbar grundsätzlich angetan gewesen waren von der Biografie, wie E-Mails belegen, die der SZ vorliegen. Einzig die Schilderung der letzten Lebensmonate Reisers erschien ihnen irreführend." Hierzu stelle ich fest: Die Reiser-Erben haben ab Kenntnis des Textes der Biografie diese von vornherein nicht nur wegen der von ihnen benannten Darstellung des Todes von Rio Reiser abgelehnt. Vielmehr haben die Reiser-Erben auf insgesamt 58 Seiten Beanstandungen zur Darstellung des Lebens von Rio Reiser erhoben. Weiter schreiben Sie: "Ein Treffen am 18. Januar dieses Jahres in den Berliner Räumen der Kanzlei Schertz-Bergmann sollte Klärung schaffen und dem Verlag etwaige Änderungen der Tatsachendarstellung ermöglichen. Dies allerdings, so der Heyne-Justitiar Rainer Dresen, habe Schertz verhindert, indem er die Liste mit den Anmerkungen der Erben (seiner Mandanten) an diesem 18. Januar an sich genommen habe mit dem Hinweis, als Anwalt der Familie zunächst einmal selbst einen Blick auf das Papier werfen zu wollen." Hierzu stelle ich fest: Die Liste lag mir bereits vor dem Treffen in der Kanzlei vor. Die Behauptung, ich hätte sie erst in Gegenwart von Herrn Dresen an mich genommen, ist falsch. Ich habe weiterhin nicht erklärt, dass ich zunächst einmal selbst einen Blick auf das Papier werfen wolle, sondern dass ich nach bereits erfolgter Sichtung der Punkte diese mit den Mandanten durchsprechen will. Sodann schreiben Sie: "Am selben Abend ging bei Heyne schließlich nicht die Liste mit den Änderungswünschen der Reiser-Erben ein, sondern ein Schreiben von Schertz, in dem er ein "Pauschalhonorar" von 5 000 Euro verlangt für "Lektoratstätigkeiten, Rücksprachen, Überprüfungen usw."." Hierzu stelle ich fest: In dem von Ihnen benannten Schreiben habe ich darauf hingewiesen, dass die ausgelösten Rechtsanwaltskosten nicht zu Lasten meiner Mandanten gehen können und bat insofern um Bestätigung der Kostenübernahme. Das Honorar sollte dafür geleistet werden, dass die von den Erben bereits festgestellten sachlichen Fehler durch mich auf ihre rechtliche Relevanz überprüft werden sollten. Sodann heißt es: "Anwalt Schertz weist den Vorwurf der Abzocke im Gespräch mit der SZ zurück." Hierzu stelle ich fest: Diese Erklärung erfolgte nicht in Bezug auf die erbetene Kostenübernahme für die rechtliche Überprüfung der von den Erben festgestellten Fehler, sondern in Bezug auf den Vorwurf, dass ich in der Vergangenheit bei anderen Buchbiografien nicht nur den Verlag selbst, sondern auch Dritte auf Unterlassung in Anspruch genommen habe, die das Buch vertrieben haben. Berlin, 29. März 2006 Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz -------------------------------------------------------------- Anmerkung der Redaktion: Wir sind gesetzlich zum Abdruck der Gegendarstellung verpflichtet unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt.

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