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Gentechnik jetzt neuer

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Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung vor allem eine EU-Richtlinie umsetzen, da sonst Strafzahlungen von bis zu 800 000 Euro pro Tag auf Deutschland zukommen würde. Konkret geht es um die Haftungspflicht. Nach dem Gesetz, das von Rot-Grün im Februar 2005 verabschiedet wurde, haftet für eine Verunreinigung benachbarter Felder derjenige, der genveränderte Lebensmittel angebaut hat, sobald ein Schaden eintritt. „Gen-Bauern“ haften auch dann, wenn sie die üblichen Sicherheitsregeln eingehalten haben. Nach dem neuen Gesetz sollen die „Gen-Bauern“ nur dann haften, wenn ihnen nachgewiesen werden konnte, dass sie die Anbauregeln nicht eingehalten haben und zahlen müssen nicht sie, ein Ausgleichsfond kommt für die Schäden auf, in den auch Steuergelder fließen, wie es beispielsweise schon in den Niederlanden der Fall ist. Außerdem soll der Anbau von Genfood auch dann erlaubt werden, wenn gentechnikfreie Anbaugebiete nicht geschützt werden können und die Information der Öffentlichkeit wird ebenfalls stark eingeschränkt. In Deutschland sind momentan drei gentechnisch veränderte Lebensmittel zugelassen: Mais, Soja und Raps. Das hört sich nach wenig an, aber Bestandteile dieser Pflanzen finden sich unter anderem in Backmischungen, Pudding, Öl, Schokolade oder Eis. Seit 2004 müssen die Hersteller auf ihren Packungen angeben, wenn sie gentechnisch veränderte Zutaten in ihren Waren verwenden. Durch Pollenflug und andere Verunreinigungen kann aber zumindest theoretisch niemand ganz sicher gehen, dass ein Produkt vollkommen frei von gentechnisch veränderten Zutaten ist. Für die Wahlfreiheit des Verbrauchers ist eine Haftungsregelung wichtig, ohne die nicht gesichert werden kann, dass die Erzeuger des Genfoods für mögliche Schäden – sowohl der Landwirte, als auch der Verbraucher - haften. Denn haften will eigentlich keiner so gerne: weder die Industrie, die das Saatgut herstellt noch die Bauern, die es aussäen. Weit alarmierender finden Gegner von Genfood allerdings, dass über 80 Prozent der nach Europa importierten Gen-Pflanzen an Tiere verfüttert werden. Milchprodukte oder Fleisch von mit Gen-Pflanzen gefütterten Kühen muss nicht gekennzeichnet werden. Wenn du sichergehen willst, dass sich keine genveränderten Zutaten in deinen Lebensmitteln befinden, kannst du dich auf der Webseite von Greenpeace EinkaufsNetz informieren. Dort erfährst du auch, ob bei bestimmten Lebensmitteln gentechnisch verändertes Futtermittel verwendet wurde. Bei campact.de kannst du eine Online-Petition für strenge Haftungsregeln und umfassende Transparenz im neuen Gentechnik-Gesetz unterschreiben. Foto: dpa

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