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Hetzjagd von Mügeln: "Es war der Anfang eines Progroms"

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Oschatz - Dunkle Sonnenbrille, weiße Baumwollkapuze und ein dunkelgrauer Schal vor dem Mund. Zu Beginn des Prozesses, als das Blitzlichtgewitter der Pressefotografen über ihm abregnete, hatte der Angeklagte Frank D. sein Gesicht noch sorgfältig verhüllt. Doch nun sitzt der 23-jährige mit dem Dreitagebart gleichsam ungeschützt auf der Anklagebank und man kann beobachten, wie ihm der Schreck in alle Glieder fährt. Im Gerichtssaal geht es um die Exzesse von Mügeln, die im August für internationale Empörung gesorgt hatten: Stundenlang hatte eine aufgebrachte Menge in der sächsischen Kleinstadt während einer Sommernacht die Pizzeria "Picobello" belagert, in welcher sich eine Gruppe von Indern in Todesangst versteckt hielt - Frank D. gehörte zu den Belagerern. Soeben hat der Richter das Urteil gegen ihn verkündigt, acht Monate Haftstrafe wegen Volksverhetzung und Sachbeschädigung. Erst nach längerer Begründung erklärt der Richter, dass er die Strafe nicht zur Bewährung aussetzt - "weil wir das der Rechtsordnung und dem menschenwürdigen Zusammenleben schuldig sind". Es ist ein unerwartet hartes Urteil, nicht mal der Staatsanwalt hatte eine solch empfindliche Strafe verlangt: Zwar forderte er zehn Monate, doch die sollten seiner Ansicht nach zur Bewährung ausgesetzt werden. Frank D. greift wie in Trance zu Schal und Sonnenbrille, um schnell wieder sein Gesicht zu verhüllen. Auch seinem Verteidiger hat es die Sprache verschlagen - erst anderntags wird er erklären, dass er Rechtsmittel dagegen einlegen will. Vier Strafen waren bislang nach den Ereignissen von Mügeln verhängt worden, drei Strafbefehle und ein Jugendurteil - allesamt Geldstrafen. Mit dem Urteil, das Dienstagabend in der sächsischen Kreisstadt Oschatz fiel, hat Richter Klaus Denk jetzt ein Exempel statuiert. Man dürfe "den Nachahmungseffekt für potentielle Täter nicht außer acht lassen", hat der Richter in seinem fränkischen Dialekt erklärt. Gebürtig aus der Nähe von Nürnberg ist der Jurist seit vier Jahren Direktor des Amtsgerichts Oschatz. Offenbar hat er sein Urteil handschriftlich verfasst, weshalb er beim Vorlesen manchmal ins Stocken gerät. Um so sorgfältiger aber scheint das Urteil begründet zu sein: Immer wieder nimmt der Richter ein Gesetzbuch zur Hand, er zitiert aus BGH-Urteilen und erläutert das Für und Wider seiner Entscheidung. Rechtsradikale Vorfälle passierten immer öfter, sagt Richter Denk - "wenn man die Täter mit 30 Tagessätzen gehen lässt, wird so was nur eine Aufforderung zu neuen Taten". Nach der Beweisaufnahme hatte Frank D. an jenem Abend in der grölenden Menge vor dem Schaufenster der Pizzeria gestanden, in welcher die Inder sich nach einer Jahrmarktprügelei verschanzt hatten. Zunächst soll der 23-jährige Bauarbeiter versucht haben, die Glasscheibe einzutreten, dann machten sich mehrere Männer an einem Gullydeckel zu schaffen, um ihn gegen die Scheibe zu schleudern. Schließlich riss Frank D. am gegenüberliegenden Rathaus das Gitter eines Lüftungsschachtes heraus und warf es in eine Seitentür der Pizzeria. Danach, so bestätigten nun beinahe alle Zeugen im Prozess, sei die Randale erst richtig losgegangen: Immer lauter wurden ausländerfeindliche Parolen gegrölt - es war, sagt Richter Denk, "der Anfang eines Progroms". Und nur der beherzten Standfestigkeit zweier Polizisten sei es zu verdanken, dass nicht Schlimmeres passierte. "Sie haben mehr als ihre Pflicht getan", meint Richter Denk. Von den Bewohnern des Städtchens Mügeln lässt sich das wohl nicht so sagen. Nur ganz wenige hatten sich nach den Exzessen bei der Polizei gemeldet, einer von ihnen sitzt nun als Zeuge im Gerichtssaal. "Natürlich haben viele Angst in der Stadt", berichtet der Diplom-Geologe Harry Beck, 53, nach dem Urteil: "Aber da darf man doch nicht wegsehen", sagt er, "schon aus Verantwortung für unsere Kinder".

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