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South Dakota macht den Anfang

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Im amerikanischen Bundesstaat „South-Dakota“ wurde jetzt ein Gesetz durchgesetzt, das Schwangerschaftsabbrüche in jedem Fall verbietet. Mit einer einzigen Ausnahme: wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Wenn also ein Arzt in Zukunft in diesem Bundesstaat eine Abtreibung vornimmt, wird er mit einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und einer Geldstrafe von 5000 Dollar bestraft. Zwar muss Gouverneur Mike Rounds das Gesetz noch unterzeichnen, doch alle Experten gehen davon aus, dass er kein Veto einlegen wird. Damit hat South Dakota als erster Staat ein Gesetz erlassen, das eine Entscheidung des Supreme Court anficht. Auch in den Bundesstaaten Ohio, Indiana, Georgia, Tennessee und Kentucky wurden ähnliche Gesetze auf den Weg gebracht. Mit Absicht: In der Entscheidung „Roe v. Wade“ von 1973 wurde das Recht auf Abtreibung konstitutionell verankert. Das ist der konservativ-christlichen Lobby seitdem ein Dorn im Auge. Für sie beginnt Leben mit der Empfängnis und eine Abtreibung ist nach ihrem Verständnis Mord. Das Gesetz in South Dakota und die Entwürfe in den anderen Staaten sind ein politischer Schachzug der Konservativen. Da Gegner wie die Organisation „Planned Parenthood“, mit Sicherheit eine Klage gegen das Gesetz einreichen werden, wird die Entscheidung vermutlich bis zum obersten Gerichtshof gehen. Mit der Ernennung weiterer konservativer Bundesrichter wie John Roberts und Samuel Alito ist es aber mehr als wahrscheinlich, dass dort das Gesetz „Roe v. Wade“ ausgehebelt werden wird. Das bedeutet nicht, dass Schwangerschaftsabbrüche in naher Zukunft in ganz Amerika strafbar sein werden. Sehr viel wahrscheinlicher ist es, dass die Entscheidung auf die einzelnen Staaten zurückfallen wird. So dass das Recht auf Abtreibung von Staat zu Staat unterschiedlich gehandhabt werden wird. Was voraussichtlich zu einem wahren Abbruchs-Tourismus in liberalere Staaten führen wird. In Deutschland ist eine Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei, wenn mindestens drei Tage vor dem Abbruch ein ergebnisoffenes Beratungsgespräch stattgefunden hat. Nach der zwölften Woche kann ein Abbruch nur vorgenommen werden, wenn eine unmittelbare Gefahr für das Leben der Mutter besteht oder eine sogenannte „medizinische Indikation“ vorliegt – wenn zum Beispiel durch die Einnahme von Medikamenten eine Missbildung des Fötus vorliegt. Diese Diagnose muss ein unabhängiger Arzt fällen, der nicht den Eingriff vornimmt. Bild: AP

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