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Von der Lern- zur Anpassungsanstalt

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Foto: dpa Die Schule zu besuchen, das bedeutete immer auch, sich diversen Pflichten ausgesetzt zu sehen. Soviel haben wir bereits gelernt. Inwieweit wir diese dann auch halten ist eine andere Sache. An der Berliner Herbert-Hoover-Oberschule wurde der Pflichtenkatalog nun substantiell erweitert: um die Regelung des Sprachgebrauchs. Dort sollen die Schüler nur noch Deutsch sprechen, nicht nur während des Unterrichts sondern auch in den Pausen und auf Klassenfahrten. Dazu verpflichtet man sich, per Unterschrift der Hausordnung. Von allen Beteiligten finden die Schüler die Neuerung wohl am wenigsten schlimm. „Ich habe noch nichts Schlechtes von meinen Schülern darüber gehört“, meint jedenfalls Jutta Steinkamp, die Direktorin. Das verwundert, denn wird ein solches Vorhaben umgesetzt, tauchen auch zwangsläufig böse Wörter auf. Die taz beispielsweise sieht durch das Deutschgebot bereits „die Sprachpolizei“ am Werke, die türkische Tageszeitung Hürriyet wirft der Schule Diskriminierung vor. Abseits des Pausenhofs herrscht Empörung. Auch in der Politik - der Berliner Grünen-Politiker Öscan Mutlu sieht darin gar einen „Verstoß gegen das Grundgesetz“ und Marianne Demmer, stellvertretende Bundesvorsitzende der Lehrergewerkschaft, findet die Neuerung „mindestens so kontraproduktiv wie den Einbürgerungsleitfaden aus Baden-Württemberg“. Bildungssenator Klaus Böger (SPD) kann das scharfe Echo nicht ganz verstehen, von einem „obrigkeitlichen Sprachbefehl“ könne keine Rede sein, immerhin sei „das Papier durch gemeinsame Übereinkunft aller am Schulleben Beteiligten zustande gekommen.“ Er empfiehlt auch den anderen Berliner Schulen, andere Sprachen ebenfalls zu verbieten. Denn bei Verstoß drohe den Delinquenten weder ein Verweis noch der Schulausschluss. Ein pädagogisches Gespräch sei die maximale Konsequenz. Es gehe nicht um „eine Art Zwangsgermanisierung, sondern um Hilfe zur Integration.“ Nicht nur in diesem Fall kann sich in den Köpfen der Schüler der Verdacht erhärten, dass Schulen weniger Lehr-, als vielmehr Anpassungsanstalten sind. Egal ob es um den Sprachgebrauch oder das Verhalten der jungen Leute geht. Oder eben darum, seine Meinung zu äussern. Zwang kann auch Zensur bedeuten, und die ist zumindest in der Bundesrepublik verboten, wie man weiß. Das Grundgesetz bestimmt: „Eine Zensur findet nicht statt!" Das heißt: Jeder darf veröffentlichen was und wann er will, ohne vorher um Erlaubnis zu bitten. Erst nach der Veröffentlichung kann der weitere Vertrieb verboten werden, falls der Inhalt gegen ein Gesetz verstößt. Auch Jugendliche haben das Recht, ohne Erlaubnis ihre Meinung zu publizieren. Das gilt auch für Schülerzeitungen. Bildung ist jedoch Ländersache und in vielen Fällen wird anscheinend noch weiter dezentralisiert und direkt im Lehrerzimmer entschieden. So vor allem beim bekanntesten Beispiel von Zensur, dem obligatorischen Rotstift, der immer wieder die Machenschaften von Schülerzeitungsredaktionen trifft. Zuletzt sorgte im vergangenen Jahr ein Fall an einer Hamburg Privatschule für Aufsehen. Dort wurde den Redakteuren einer Schülerzeitung in einem Gespräch mit der Schulleitung subtil mit der Möglichkeit gedroht, den Schulvertrag zu kündigen, ein anderes Wort für den Rausschmiss. Ein weiterer Fall von Zwangsmaßnahme kann wohl unter der Kategorie Kuriositäten abgelegt werden - an einem Gymnasium im bayerischen Ort Vilsbiburg weigert sich der Direktor, die Rechtschreibreform umzusetzen, deren Regeln immerhin seit dem 1. August vergangenen Jahres verbindlich sind. Er schreibe alt, auch an der Tafel, auch in Klassenarbeiten, sagte auch ein weiterer Lehrer, denn was interessiere ihn „der ministeriale Unfug aus München.“

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