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Zehn Tipps für Wiesn-Vermieter

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Noch Baustelle, bald Realität: Das Oktoberfest.

  • Wenn du Wohnungseigentümer bist und es dir die Eigentümergemeinschaft im Haus nicht schriftlich verboten hat, kannst du deine vier Wände zur Wiesn weitervermieten.
  • Schließe unbedingt einen Mietvertrag ab, der den Zeitraum begrenzt und Kündigungsfristen ausschließt. Sonst könnten deine Mieter nach Ende des Oktoberfests einfach bleiben.
  • Verlange von deinen Zwischenmietern eine Kaution in Höhe von drei Nettomieten.
  • Mach vor der Übergabe Fotos vom Zustand deiner Wohnung. So kannst du eventuelle Schäden nachher besser nachweisen.
  • Für alle Unanehmlichkeiten, die die Zwischenmieter deinen Nachbarn bereiten, bist du verantwortlich.
  • Sollten deine Nachbarn ihre Miete mindern, weil sie der Lärm deiner Gäste extrem nervt, musst du die Mietausfälle begleichen.
  • Preislich kannst du alles verlangen, was der Markt hergibt. Mietwucher beginnt erst ab einer Miete, die über 25 Prozent mehr von dem beträgt, was in deiner Gegend üblich ist.
  • Sofern du die Wohnung möbliert übergibst, zählt der Mietpreis für andere möblierte Wohnungen, häufig also Hotels oder Pensionen.
  • Du solltest das allerdings nicht zu oft machen, sonst könnte es sein, dass du deine Wohnung zweckwidrig nutzt, also einen Pensionsbetrieb daraus machst. Dafür bräuchtest du eine Gewerbeerlaubnis.
  • Wenn du Geld verlangst, sind Gäste in der Wohnung rechtlich gesehen Untermieter. Wenn du die Wohnung selbst nur gemietet hast und dein Vermieter Wind davon bekommt, darf er deine Mieter jederzeit raus werfen. Dann kann es sein, dass du ihnen eine neue Unterkunft bezahlen musst.
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