Ausnahme abgelehnt: Schulpflicht gilt auch für bibeltreue Christen
Ausnahme abgelehnt: Schulpflicht gilt auch für bibeltreue Christen
Strenggläubige Christen können ihre Kinder nicht von der allgemeinen Schulpflicht befreien, auch wenn die Inhalte des Unterrichts ihren Glaubensgrundsätzen widersprechen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart am Donnerstag und wies damit die Klage von bibeltreuen Baptisten ab, die ihre Tochter in der christlichen Grund- und Hauptschule Windischenbach in Pfedelbach (Hohenlohekreis) unterrichten lassen, die nicht staatlich anerkannt ist.
nina-heinrich
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