München - Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen." So steht es im Grundgesetz (Artikel 12). Und trotzdem will der Freistaat eine Münchnerin daran hindern, ihre Ausbildung zur Gymnasiallehrerin fortzusetzen. Der einzige Grund: Die 31-Jährige ist seit ihrer Geburt blind.
armin-wolf
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