Bei Hartz-IV-Beziehern dürfen Behörden auf Daten zugreifen
Bei Hartz-IV-Beziehern dürfen Behörden auf Daten zugreifen
Die für das Arbeitslosengeld II zuständigen Behörden werden schon bald die Konten von Leistungsempfängern abrufen können, um gegen möglichen Missbrauch vorzugehen.
armin-wolf
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