Gegner von Studiengebühren siegt vor Gericht: Student muss nicht zahlen
Gegner von Studiengebühren siegt vor Gericht: Student muss nicht zahlen
Die Gegner der hessischen Studiengebühren sehen sich durch einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Gießen bestätigt. Demnach muss ein Gießener Student das Geld zunächst nicht zahlen, weil das Gericht ihm wegen "ernstlicher Zweifel" an der Verfassungsmäßigkeit der Gebühren einstweiligen Rechtsschutz gewährt. Michael Siebel, hochschulpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, nannte den Beschluss ein "gutes Omen" für die Entscheidung des hessischen Staatsgerichtshofs. Dieser will im Frühjahr entscheiden, ob die Gebühren verfassungswidrig sind.
peter-wagner
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