03.03.2009 • Startseite • SZ • Zuschuss für künstliche Befruchtung Zuschuss für künstliche Befruchtung Kassenpatientinnen haben nur bis zu ihrem 40. Lebensjahr einen Anspruch auf finanzielle Hilfen für eine künstliche Befruchtung. alice-peterhaensel Teile diesen Beitrag mit Anderen: Diesen Text aus der Süddeutschen Zeitung kannst du hier leider nicht mehr lesen, er ist aber noch im Archiv der Süddeutschen Zeitung zu finden.