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Der Leitfaden für legales Kopieren

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Wo steht das denn? In einer Pressemitteilung des Bundesverbands Informationswirtschaft Telekommunikation und neue Medien (BITKOM), die heute veröffentlicht wurde. Darin erläutert deren Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder den so genannten "Leitfaden zum legalen Kopieren", den die BITKOM zusammengestellt hat. Der Branchenverband informiert darüber, an welche Regeln man sich beim Kopieren in der digitalen Welt halten soll. Dieses 34-seitige Papier stellt die aktuelle gesetzliche Situation da und erläutert die wichtigsten Begriffe. Es ist hier als PDF abrufbar.

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„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.

Illustration: Julia Schubert

CD-Prüfung in einer Fabrik in Dessau. Doch auch wer daheim CDs brennt, muss deren Inhalt vorab prüfen. Foto. dpa Wem die Lektüre des Leitfadens zu kompliziert ist, dem fasst Hauptgeschäftsführer Rohleder die wichtigsten Regeln zusammen: 1. Wenige Kopien sind okay: Wer Familienmitgliedern und engsten Freunden einen Musik-Mix brennen oder eine Sicherungskopie anfertigen will, darf das tun. 2. Kopierschutz nicht umgehen: Wenn Originale einen Kopierschutz haben, dürfen sie nur analog kopiert werden – etwa von CD auf Kassette. 3. Unrechtmäßige Vorlagen nicht weiter kopieren: Wer eine offensichtlich unrechtmäßige Kopie weiter vervielfältigt, macht sich strafbar. 4. Finger weg von illegalen Downloads: Offensichtlich rechtswidrige Angebote im Internet dürfen nicht heruntergeladen werden. Mehr über die Regeln in der Welt der digitalen Musik und Filme gibt es auf jetzt.de im Themenschwerpunkt Urheberrecht, eine sehr gute Informationsquelle für diese Themen ist auch die Website iRights.info. Deren Mitarbeiter haben auf jetzt.de nicht nur die Technik-Kolumne geht_das geschrieben, sie haben auch eine Broschüre zum Thema verfasst, die hier im Interview vorgestellt wird.

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