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Französisches Abschreckungsgesetz gegen Urheberrechtsverletzer zeigt keine Wirkung

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Angestrichen: Abschreckung funktioniert nicht so gut wie erhofft. Wo steht das denn? In einer aktuellen Studie der Universität Rennes (PDF). Dort hatte man Ende 2009 insgesamt 2.000 Bürger in der Bretagne per Telefon zu ihrem Surfverhalten im Internet befragt. Die Forscher wollten vor allem wissen: Lassen sich die Befragten von den angekündigten harten Strafen des so genannten Hadopi-Gesetzes, das Netzsperren für wiederholte Urheberrechtsverletzungen vorsieht, abschrecken? Das Ergebnis: Die drohenden Strafen stoppen das illegale Downloaden nicht, sie verlagern es.

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„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.

Illustration: Julia Schubert

Um den Sanktionen zu entgehen, wechseln viele der Befragten von so genannten P2P-Systemen, in denen Urheberrechtsverletzungen vergleichsweise leicht verfolgt werden können, zu One-Click-Hostern wie RapidShare oder zu Streaming-Diensten wie Kino.to. Bei diesen Anbietern ist die Verfolgung schwieriger als bei den klassischen Tauschbörsen. Obwohl die Forscher betonen, dass ihre Ergebnisse nur den für den Untersuchungsraum Bretagne repräsentativ sind, lassen sich im Web zahlreiche Kommentare finden, die aus der Studie vor allem den Schluss ziehen: Piraterie lässt sich mit Gesetzes-Initiativen nicht verhindern. Die Seite TorrentFreak fordert beispielsweise, die Unterhaltungs-Industrie solle statt auf Abschreckung zu setzen, neue Modelle für die digitale Verbreitung setzen, die sich stärker als bisher an den Wünschen der Konsumenten orientieren.

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