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Kino.to: Darf man Filme legal im Stream anschauen?

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Angestrichen: Wenn man Kino.to und ähnliche Dienste nutzen will, um sich die neuesten Kinofilme kostenlos anzusehen, muss man sich bewusst sein, dass es riskant ist. Dass man sich hier in einer rechtlichen Grauzone bewegt und es derzeit völlig unklar ist, ob die Nutzung überhaupt erlaubt ist, ist dabei nur ein Aspekt. Häufig lauern hier auch unkalkulierbare Kostenfallen, versteckte Abonnements und andere Gefahren, vor denen man sich nur schwer schützen kann. Wo steht das denn? Auf der Website iRights.info, die sich heute mit Frage befasst: Darf man Kinofilme und Serien über Websiten wie kino.to im Stream anschauen? In einer sehr lesenwerten Zusammenfassung erläutern Till Kreutzer und John-Hendrik Weitzmann den aktuellen Stand der Rechtssprechung und weisen auf Gefahren bei der Nutzung hin.

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„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.

Illustration: Julia Schubert

Screenshot von kino.to Viele Nutzer gehen davon aus, dass es rechtlich legal sei, Filme oder Serien bei Streaming-Anbietern anzuschauen, bei denen die Dateien nicht heruntergeladen werden. Zu den bekanntesten Anbietern dieser Art gehört der Dienst Kino.to, der laut Angaben der Betreiber von vier Millionen Zuschauern im Monat besucht wird. Das Domain-Kürzel .to steht für Tonga, der Dienst selber ist aber deutschsprachig. In den vergangenen Monaten erlangte kino.to eine erhöhte mediale Aufmerksamkeit, weil Nutzer dort - laut Spiegel und Focus - Gefahr laufen, in Abo-Fallen zu tappen oder Viren zu installieren. Doch Kreutzer und Weitzmann beschränken sich in ihrer Einschätzung nicht nur auf Streaming-Portale, die User mit aktuellen Kinofilmen locken. In ihrem aktuellen Text kann man auch nachlesen, was man beachten muss, wenn man YouTube-Videos einbetten möchte und welche Bedeutung der Begriff "offensichtlich rechtswidrig" in diesem Zusammenhang hat.

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