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Sack, Esel, kino.to - über die Grauzone der Streams

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Auch wenn das Angebot selbst rechtswidrig ist, heißt das nicht unbedingt, dass man die dort bereitgehaltenen Filme nicht ansehen darf.

Wo steht das denn?
In einem Text des Infoportals iRights.info, der sich mit dem viel diskutierten Dienst kino.to befasst.

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„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.

Illustration: Julia Schubert



Was bedeutet das?
Kurz vor Weihnachten hatte die GVU eine Pressemitteillung veröffentlicht, die sich dann den Weg in die deutschen Medien bahnte - meist unverändert. Dabei bezieht sich die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen auf die Einschätzung eines Richters im Fall des Streaming-Dienstes kino.to. Danach könne auch die Nutzung eines Streams eine illegale Handlung darstellen. In der Pressemitteilung heißt es wörtlich: "Jeder Nutzer von illegalen Streaming-Portalen müsse sich bewusst sein, dass dahinter eine Vervielfältigungshandlung stehen könne."

Matthias Spielkamp von iRights (der auch schon für jetzt.de geschrieben hat) weist nun darauf hin, dass es sich bei dieser Einschätzung des Amtsrichters Mathias Winderlich lediglich um ein so genanntes obiter dictum handelt, also nicht um eine letztinstanzliche Entscheidung. Die Debatte über die juristische Einschätzung der Streaming-Nutzung sei vielmehr in vollem Gange. (siehe dazu auch die Kommentierung des Rechtsanwalts Thomas Stadler) Schon Ende 2009 (jetzt.de berichtete) hatte iRights sich zur Frage geäußert, ob die Nutzung von Streaming-Diensten eine Urheberrechtsverletzung darstelle. Ergebnis damals: es handelt sich um eine rechtliche Grauzone.

Mit der vereinfachenden Darstellung in der aktuellen GVU-Pressemitteilung, so Spielkamp, würde nun eine Spirale in Gang gesetzt, die am Ende denen am meisten schade, für die das Rechtsgebiet eigentlich gedacht sei: den Urhebern. Spielkamp schreibt: "Denn wann immer einer von ihnen leise daran erinnert, dass sie ja auch gern von den Früchten ihrer Arbeit leben möchten, liest man in den Kommentarspalten Dutzende Kommentare von gieriger Musikindustrie, Massenabmahnungen und Verblödungskampagnen. Doch selbst wenn diese Hinweise richtig sind, vergessen die Kommentatoren dabei meist eins: Dass sie den Esel schlagen (die Urheber), aber den Sack meinen (die Urheberrechtsindustrie)."


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