Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Urheberrechts verabschiedet. Kritiker halten die Vorlage für einseitig und industriefreundlich. Denn wenn ein Kopierschutz umgangen wird, ist eine Privatkopie künftig strafbar
dirk-vongehlen
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Die Formulierung ist trügerisch. In dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Urheberrechts, der heute im Bundeskabinett verabschiedet wurde, steht wörtlich „Die Privatkopie eines urheberrechtlich geschützten Werks ist auch in digitaler Form zulässig.“ Allerdings nur, und dann kommt die entscheidende Einschränkung, wenn dafür kein Kopierschutz umgangen wird. D.h. wer sich eine kopiergeschützte CD brennt, macht sich nach diesem Vorschlag, über den der Bundestag noch abstimmen muss, strafbar. Der Gesetzentwurf erklärt dazu: „ Es gibt kein „Recht auf Privatkopie“ zu Lasten des Rechtsinhabers.“
„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.
Illustration: Julia Schubert
Foto: dpa
Kritiker des Entwurfs, wie die Bundestagsfraktion der Grünen, werfen Bundesjustizministerin Zypries vor, sich den „Interessen der Verwerter-Lobby und der Geräte-Industrie“ gefügt zu haben. „Urheber und Verbraucher werden hingegen unangemessen benachteiligt. (...) Denn wo Kopierschutz verwendet wird, läuft ihr Recht, private Kopien vom Original zu machen, leer“, kritisieren der rechts- und der medienpolitische Sprecher der Grünen in einer Pressemitteilung.
Zu diesem Thema gibt es bei sueddeutsche.de eine Abstimmung: "Sollte man Freunden auch weiterhin CDs brennen dürfen?"