Süddeutsche Zeitung

Unsere Kernprodukte

Im Fokus

Partnerangebote

Möchten Sie in unseren Produkten und Services Anzeigen inserieren oder verwalten?

Anzeige inserieren

Möchten Sie unsere Texte nach­drucken, ver­vielfältigen oder öffent­lich zugänglich machen?

Nutzungsrechte erwerben

Vokabeln lernen: Privatkopie

Teile diesen Beitrag mit Anderen:

Die Formulierung ist trügerisch. In dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Urheberrechts, der heute im Bundeskabinett verabschiedet wurde, steht wörtlich „Die Privatkopie eines urheberrechtlich geschützten Werks ist auch in digitaler Form zulässig.“ Allerdings nur, und dann kommt die entscheidende Einschränkung, wenn dafür kein Kopierschutz umgangen wird. D.h. wer sich eine kopiergeschützte CD brennt, macht sich nach diesem Vorschlag, über den der Bundestag noch abstimmen muss, strafbar. Der Gesetzentwurf erklärt dazu: „ Es gibt kein „Recht auf Privatkopie“ zu Lasten des Rechtsinhabers.“

Default Bild

„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.

Illustration: Julia Schubert

Foto: dpa
Kritiker des Entwurfs, wie die Bundestagsfraktion der Grünen, werfen Bundesjustizministerin Zypries vor, sich den „Interessen der Verwerter-Lobby und der Geräte-Industrie“ gefügt zu haben. „Urheber und Verbraucher werden hingegen unangemessen benachteiligt. (...) Denn wo Kopierschutz verwendet wird, läuft ihr Recht, private Kopien vom Original zu machen, leer“, kritisieren der rechts- und der medienpolitische Sprecher der Grünen in einer Pressemitteilung.

Zu diesem Thema gibt es bei sueddeutsche.de eine Abstimmung: "Sollte man Freunden auch weiterhin CDs brennen dürfen?"

  • teilen
  • schließen