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"Wer bespuckt und verprügelt wird, darf erst recht bleiben"

Foto: dpa

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Kurz vor Jahresende hat die rot-rote Brandenburger Landesregierung einen Erlass rausgegeben, der besagt, dass Opfer rechter Gewalt nicht mehr abgeschoben werden dürfen. Dieses politische Signal wurde vielfach im Netz gefeiert. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch: So schwarz-weiß ist das alles nicht. Wir haben mit der Landtagsabgeordnete Ursula Nonnemacher, 59, telefoniert. Mit ihrer Partei Bündnis 90/ Die Grünen hat sie bereits im April 2016 die Grundlage der neuen Regelung in den Landtag eingebracht.

jetzt: Frau Nonnemacher, ist der Entschluss des Brandenburger Landtages, Opfern rechter Gewalt zukünftig ein Bleiberecht einzuräumen, nicht auch ein Eingeständnis von Hilflosigkeit? Dass man rechte Gewalt in Brandenburg nicht bekämpfen kann, nur kompensieren?

Ursula Nonnemacher: Die Wiedergutmachung von dem, was geflüchtete Personen hier in Deutschland zum Teil erleben, ist nur eines von drei Zielen, die wir mit unserer Initiative verfolgten. Es soll auch der Verfolgungsdruck bei politisch motivierten Straftaten erhöht werden. Dafür brauchen wir allerdings die Betroffenen als Zeugen im Strafprozess, und die können nun einmal nur aussagen, wenn sie nicht bereits abgeschoben wurden. Drittes Ziel ist, ein politisches Signal zu setzen. Es soll der rechtsextremen Szene zeigen, dass sie nicht gewinnen wird. Dass die Leute, die von Rechtsextremen bespuckt und verprügelt werden, erst recht bleiben dürfen.

Nun ist die Anzahl rechter Gewalttaten in Brandenburg kontinuierlich steigend. Inwiefern hat das bei Ihrer Initiative für das Bleiberecht eine Rolle gespielt?

Kurz bevor wir den Antrag eingebracht haben, gab es bei uns eine Präsentation der polizeilichen Kriminalitätsstatistik im Land Brandenburg. Ehrlich gesagt hat es uns extrem erschüttert, wie sehr die politisch motivierten Straftaten von 2014 auf 2015 angestiegen sind. Und schon damals wurde darauf hingewiesen, dass 2016 ein weiterer Anstieg zu befürchten ist. Viele der Täter sind allerdings keine seit Jahren gefestigten Neonazis, sondern Ersttäter. Die durch Pegida angeheizte Stimmung und die Hetze im Internet scheinen viele Leute aus der Mitte der Gesellschaft zu motivieren, selbst Straftaten gegen Flüchtlinge zu begehen. Um das zu ändern, brauchen wir die Opfer auch als Zeugen und die ganz klare Ansage, dass wir diese Taten gesellschaftlich ächten. Der Erlass ist dabei ein starkes politisches Signal.

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Foto: privat

Wie genau kann man sich die Umsetzung dieses Erlasses vorstellen?

Der Erlass geht jetzt erst einmal an alle Ausländerbehörden im Land Brandenburg, denn die sind es ja, die am Ende über Abschiebungen entscheiden. Es ist ein "ermessenslenkender Erlass", das bedeutet, dass die Behörden damit aufgefordert werden, ihre Ermessensspielräume zugunsten von Opfern rechter Straftaten auch zu nutzen. Ehrlicherweise gab es da ja bereits vorher Möglichkeiten im Aufenthaltsrecht. Einigen Beamtinnen und Beamten fehlten hier jedoch offenkundig Kenntnisse oder sie waren für das Thema nicht sensibilisiert. Die Behörden nehmen dann Kontakt mit den Staatsanwaltschaften auf und können Opfern rechter Gewalt eine Duldung oder einen befristeten Aufenthaltstitel erteilen.

Wie können Sie überprüfen, dass die Behörden diese Ermessensspielräume zukünftig auch nutzen?

Die Ausländerbehörden müssen zukünftig zwei Mal im Jahr dem Landtag berichten, wie viele Aufenthaltstitel beziehungsweise Duldungen auf Basis dieses Erlasses erteilt wurden. So können wir auch herausfinden, welche Ausländerbehörden sich da engagiert zeigen und welche eben nicht. Nach zwei Jahren wird auch noch einmal evaluiert, ob der Erlass wirklich greift. Derzeit werden die Ausländerbehörden beispielsweise nur dann automatisch informiert, wenn Asylbewerber in Strafverfahren Täter sind. Nicht, wenn sie Opfer wurden. Das müssen wir datenschutzrechtlich noch regeln.

Wonach wird entschieden, wer wie lange bleiben darf?

Der Einzelfall ist immer entscheidend. Bei den Taten muss es sich auf jeden Fall um erhebliche Straftaten handeln, zum Beispiel Körperverletzung oder versuchte Tötung. Aber auch Brand- und Sprengstoffdelikte fallen darunter. Das ist mir besonders wichtig, denn Brandanschläge auf Flüchtlingsheime häufen sich in den letzten Jahren ja leider. Außerdem darf das Opfer nicht selbst aktiv an einer Straftat beteiligt gewesen sein. Steht die Zeugenfunktion im Vordergrund, kann sich die Länge einer Aufenthaltsgenehmigung auch nach der Länge des Strafprozesses richten.

Haben Sie denn eine Erwartung, wie viele Leute dieser Erlass betreffen wird?

Das kann ich schlecht schätzen. Wir wissen aber, dass es diese Fälle gibt. Dass Leute bespuckt und geschlagen, teilweise sogar angeschossen wurden und am Ende trotzdem abgeschoben. Ich gehe aber nicht davon aus, dass es sich um Hunderte handeln wird.

Gibt es eine Chance, dass andere Bundesländer Ihr Konzept übernehmen?

Ich muss zugeben, dass ich doch sehr überrascht bin, was für ein intensives und positives Echo unser Antrag hervorgerufen hat. Gestern Morgen habe ich mit grünen Kollegen aus dem Berliner Abgeordnetenhaus telefoniert, da gab es sehr viel Zustimmung. Die haben sich auch für unsere Unterlagen interessiert und wollen wohl in der gleichen Sache tätig werden. Aber auch aus anderen Länderparlamenten gab es Glückwünsche.

 

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