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Abgabe für CD- und DVD-Rohlinge beschlossen

Foto: dpa/Holger Hollemann

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Seit etwa zahn Jahren verhandeln Informationskreis Aufnahmemedien (IM) und die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) über eine Abgabe beim Verkauf von CD- und DVD-Rohlingen. Darauf kann man ja nach wie vor urheberrechtliche Musik speichern. Das machen zwar immer weniger Leute. Vermutlich haben auch viele kein Gerät, mit dem man noch CDs brennen kann. Aber das alles ist den Verhandelnden offenbar egal. Denn jetzt, endlich, im Jahr 2018, haben sich die Rechteinhaber und Hersteller auf eine Urheberrechtsabgabe geeinigt.

Das bedeutet, dass Hersteller und Importeure von beschreibbaren CDs und DVDs nun eine Pauschale an die Verwertungsgesellschaften von künstlerischen Inhalten bezahlen müssen. Bei CDs sind das zwischen 1,25 und 2,5 Cent pro Rohling, bei DVDs liegt die Summe zwischen 2,5 und zehn Cent. Endlich springt bei den ganzen privaten Kopien auch was für die Künstler raus!

Nach diesem Erfolg stellt sich die Frage, was als nächstes kommt. Neue Gebühren für VHS-Kassetten? Oder eine nachträgliche Abgabe für all die privaten Mixtapes mit den Sommerhits aus 1997, Liebesliedern aus 1980 und Schlagern, die sich Oma schon immer auf  Kassette gewünscht hat? Oder starten die Rechteinhaber eine neue Debatte um Schellack-Platten-Gebühren? Die Ergebnisse gibt’s dann wohl so in zehn Jahren.

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