Süddeutsche Zeitung

Unsere Kernprodukte

Im Fokus

Partnerangebote

Möchten Sie in unseren Produkten und Services Anzeigen inserieren oder verwalten?

Anzeige inserieren

Möchten Sie unsere Texte nach­drucken, ver­vielfältigen oder öffent­lich zugänglich machen?

Nutzungsrechte erwerben

Gericht urteilt: Mahnmal neben Höckes Haus ist Kunst

Bild: imago/snapshot

Teile diesen Beitrag mit Anderen:

Das Kölner Landgericht hat in einem Urteil vom 14. März die Klage von Björn Höcke gegen eine Kunstaktion des „Zentrums für Politische Schönheit“ vor seiner Haustür zurückgewiesen.

Die Aktivisten um Philipp Ruch hatten im Herbst 2017 das Nachbargrundstück von Höcke in Bornhagen gemietet und im Garten 24 Beton-Stelen aufgestellt. Ein Nachbau des Holocaust-Mahnmals, das der Thüringer AfD-Vorsitzende in seiner mittlerweile berüchtigten Rede Anfang 2017 in Dresden als „Denkmal der Schande“ bezeichnet hatte. 

Die Kölner Richter wiesen Höckes Klage mit der Begründung zurück, dass die Aktion der Kunstfreiheit und der Meinungsfreiheit unterliege – und beides überwiege in diesem Fall Höckes Recht auf Privatsphäre. Sowohl das Mahnmal selbst sei als Kunst anzusehen als auch die angebliche Überwachung von Höcke durch den „Zivilgesellschaftlichen Verfassungsschutz“. Diesen hatte das ZPS mit der Begründung ins Leben gerufen, dass der Thüringer Verfassungsschutz über Jahre den rechtsextremen Terror der NSU protegiert und gedeckt habe. Nun laufe an dessen Wohnort „die aufwendigste Langzeitbeobachtung des Rechtsradikalismus in Deutschland“.

Begründet wurde die gerichtliche Entscheidung mit der Tatsache, dass Höcke selbst öffentlich gemacht habe, wo er wohne. So hat er unter anderem in der NZZ Bornhagen als sein „Bullerbü“ bezeichnet und immer wieder Journalisten zum Ortstermin geladen. Zudem habe Höcke selbst Videos und Bilder seines Grundstücks auf Facebook gepostet, weshalb in diesem Fall das Recht auf Privatsphäre nur sehr eingeschränkt gelte.

Das Zentrum für Politische Schönheit hat das Urteil, das erst an diesem Donnerstag veröffentlicht wurde, als großen Sieg gefeiert:

In einem Punkt wurde Höcke vom Gericht dagegen recht gegeben: Bilder, auf denen Höcke am Fenster zu sehen ist, darf das „Zentrum für Politische Schönheit“ nicht mehr zeigen. Die Prozesskosten muss Höcke zu zwei Dritteln tragen, den Rest Philipp Ruch vom „Zentrum für Politische Schönheit“. 

 chwa

Mehr zum Zentrum für Politische Schönheit:

  • teilen
  • schließen