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Elin Ersson wurde zu einer Geldstrafe verurteilt

Elin Ersson muss nicht ins Gefängnis, aber eine Geldstrafe bezahlen.
Foto: AFP/Adam Ihse

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Elin Ersson wurde für viele im Sommer plötzlich zu einem Symbol des gesellschaftlichen Engagements: Weil sie sich weigerte, im Flugzeug Platz zu nehmen, hatte sie die Abschiebung eines Afghanen verhindert. Sie filmte sich dabei und streamte das Video live auf Facebook. Afghanistan sei kein sicheres Herkunftsland, betonte sie dabei immer und immer wieder. Der Mann und Ersson verließen die Maschine schließlich auf Anweisung des Flugpersonals, das Flugzeug hob mit Verspätung ab. Viele Passagiere klatschten.

Für ihre Aktion wurde sie angeklagt – jetzt ist das Urteil gefallen. Die damals 21-Jährige muss zwar nicht ins Gefängnis, aber eine Geldstrafe von umgerechnet 290 Euro bezahlen. Am Montag wurde sie wegen Verstoßes gegen das schwedische Luftfahrtgesetz verurteilt, so eine Sprecherin des Bezirksgerichts Göteborg. Erssons Verteidiger Tomas Fridh kündigte unmittelbar nach der Verurteilung an, in Berufung gehen zu wollen.

In der Anklage wurde Ersson vorgeworfen, sich bei ihrer Aktion nicht an die Anweisungen des Personals gehalten zu haben. Damit habe sie sich strafbar gemacht. Die Staatsanwaltschaft hatte gefordert, dass Ersson für zwei Wochen ins Gefängnis gehen solle. Das Gericht entschied aber: Bei der Aktion handelte es sich nicht um eine schwerwiegende Straftat.

Ersson hatte in verschiedenen Interviews abgestritten, mit ihrer Aktion eine Straftat begangen zu haben. Schwedischen Medien hatte sie nach dem Vorfall gesagt, dass eine Abschiebung in ein Kriegsland den Tod bedeuten könne. Deswegen habe sie sich gegen die Abschiebung eingesetzt.

Das Video ihrer Aktion wurde auf der ganzen Welt geteilt und mehr als fünf Millionen Mal angeschaut. Viele Menschen solidarisierten sich mit Ersson. Eigentlich wollte die Schwedin die Abschiebung eines jungen Afghanen in seine Heimat verhindern. Der Mann war jedoch nicht an Bord, sondern ein anderer, 52-jähriger Afghane, der nach dem Absitzen einer Gefängnisstrafe in sein Heimatland ausgewiesen werden sollte.

soas (mit Material von dpa)

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