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6,4 Millionen US-Dollar für Opfer von Racheporno

Illustration: Katharina Bitzl

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Eine Frau aus Kalifornien hat den vermutlich schlimmsten Albtraum erlebt, den die Kombination aus gescheiterter Liebe und digitalen Abgründen für einen Menschen bereithalten kann.

Nachdem Jane Doe – in den Gerichtsakten wird sie mit diesem Decknamen benannt, um ihre Anonymität zu wahren – sich 2013 von ihrem Freund David Elam getrennt hatte, begann er intimste Fotos und Videos von ihr auf Pornoseiten zu veröffentlichen. Er soll sich außerdem auch bei Online-Dating-Plattformen als sie ausgegeben haben. So seien Fremde auf die Frau aufmerksam geworden, hätten sie mit Nachrichten bombardiert und sich teils sogar auf den Weg zu ihrem Haus gemacht. Das berichtete die New York Times. Laut der Zeitung habe ihr Ex ihr außerdem angedroht, „ihr Leben so unerträglich zu machen, dass sie sich selbst umbringen wollen werde.“ Jane habe irgendwann begonnen, um ihr Leben zu fürchten. 

Nun, vier Jahre nachdem Jane ihren Exfreund angezeigt hatte, wurde endlich ein Urteil verkündet: Das Gericht hat entschieden, dass Jane mit 6,4 Millionen US-Dollar entschädigt werden soll. Die Summe ist eine der höchsten, die je in einem Racheporno-Fall ausgesprochen wurde. Sie setzt sich aus drei Teilsummen zusammen: 

450.000 US-Dollar müssen für die Verletzung des Copyrights bezahlt werden, drei Million wegen des emotionalen Schmerzes, der ihr zugefügt wurde, und drei weitere Millionen für anderweitige Schäden, die dem Opfer durch weitere Straftaten des Exfreundes – wie Stalking und den Identitätswechsel – entstanden sind.

Eine noch höhere Summe wurde beispielsweise einem Paar aus Seattle im Jahr 2017 bezahlt. Ein Mann hatte Sex-Bilder von ihnen veröffentlicht, die sie zuvor mit ihm geteilt hatten. Danach schickte er diese gezielt an Menschen, die das Paar kannten. Die Summe des Schadensersatzes betrug am Ende fast neun Millionen US-Dollar.

Da das Verbrechen, Rachepornos zu veröffentlichen, erst mit dem Internet aufkam, sind die Staaten noch unterschiedlich weit bei der konkreten Ausarbeitung der Gesetze dazu. Nicht überall wird die Veröffentlichung von Rachepornos also so hart bestraft wie in Kalifornien.

In Deutschland werden Opfer von Rachepornos nicht mit Millionensummen entschädigt

In Deutschland beispielsweise wird man keine Millionensumme erwarten können, wenn man Opfer von Rachepornos geworden ist. Allerdings ist natürlich auch hier die Veröffentlichung und Verbreitung von Nacktbildern ohne Zustimmung der abgebildeten Person strafbar und kann demnach mit einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe bestraft werden. Wird durch die Verbreitung eines Bildes oder Videos dem Ansehen der Person, die darauf oder darin zu sehen ist, geschadet, drohen sogar bis zu drei Jahre Haft.

Die Geldstrafen sind im Vergleich zu der horrenden Summe, die Jane erwartet, relativ gering. 2017 beispielsweise wurde ein junger Mann vom Oberlandesgericht Hamm zur Zahlung von 7000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Dabei war zu diesem Zeitpunkt bereits erwiesen, dass seine junge Exfreundin, von der er intime Bilder veröffentlicht hatte, noch jahrelang unter schweren psychischen Schäden litt. 

Trotz drohender Strafen, egal wie hart sie sein mögen, wird das Hochladen privater Bilder und Videos des Expartners aber offensichtlich nach wie vor von einigen Menschen als adäquates Rachemittel betrachtet. Was natürlich nicht richtig ist.

Häufig sind die Opfer dadurch nicht nur mit heftigem Schamgefühl, emotionalem Schmerz und einem geschädigten Ruf konfrontiert, sondern auch mit dem Phänomen des „Victim Blaming“. Schließlich, so hört man öfter, sei es doch fahrlässig und leichtsinnig von den Opfern, derart intime Bilder von sich mit anderen zu teilen. Auch Janes Anwältin Elisa D'Amico weiß, dass Opfer häufig beschuldigt werden. Gegenüber der New York Times erklärte sie deshalb zur Verteidigung ihrer Mandantin: „Wenn Bilder im Rahmen einer privaten Beziehung ausgetauscht werden, wird damit von beiden Seiten auch ein Recht auf Privatssphäre anerkannt.“ 

lath

Natürlich werden Pornos meist ohne Rachemotiv gedreht. Unter anderem von ihm:

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