Süddeutsche Zeitung

Unsere Kernprodukte

Im Fokus

Partnerangebote

Möchten Sie in unseren Produkten und Services Anzeigen inserieren oder verwalten?

Anzeige inserieren

Möchten Sie unsere Texte nach­drucken, ver­vielfältigen oder öffent­lich zugänglich machen?

Nutzungsrechte erwerben

Verbraucherzentrale 1, Instagram 0

Foto: dpa

Teile diesen Beitrag mit Anderen:

Wer sich auf Social-Media-Plattformen und anderen Online-Diensten registriert, kennt das: dieses Fenster mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das sich am Ende der Registrierung öffnet. Die meisten User reagieren in diesem Moment wohl ähnlich: das „Ich habe die AGBs gelesen“-Häkchen setzen, auf „Akzeptieren“ klicken, fertig. Sich haarklein durch die Nutzungsbedingungen zu klicken und überprüfen, welche Rechte man dem Unternehmen gleich einräumt, das dürften die wenigsten Nutzer machen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) überprüft deshalb regelmäßig die AGB großer Online-Unternehmen, um Verstöße gegen das Verbraucherrecht festzustellen. Diesmal an der Reihe: Instagram. Der vzbv war mit den AGB der Foto- und Video-App alles andere als einverstanden, hat 18 Klauseln mit einer Abmahnung bemängelt – und gewonnen. Instagram hat eine Unterlassungserklärung abgegeben und überarbeitet nun seine Nutzungsbedingungen in Deutschland.

„Wir haben mehrere Klauseln entdeckt, die nicht mit deutschem Verbraucherrecht in Einklang zu bringen sind, und die damit schlicht und einfach rechtswidrig sind“, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. Welche Punkte waren die problematischsten?

Laut den bisherigen Instagram-AGB müssen sich deutsche User an amerikanische Schiedsgerichte wenden, wenn sie gegen Instagram klagen wollen. Außerdem gelte dabei kalifornisches Recht. „Man kann für Verbraucher in Deutschland aber nicht einfach zwingendes deutsches Verbraucherrecht aufheben“, sagt Heiko Dünkel. Der vzbv fordert, dass User in Deutschland auch an ihrem Wohnort gegen Instagram klagen können.

Instagram lässt sich großzügig Nutzungsrechte einräumen – kostenfrei

 

Große Lücken sieht der Bundesverband auch beim Thema Datenschutz. „Instagram hat sich mit einer Klausel herausgenommen, Nutzerdaten an Drittwerbepartner weiterzuleiten, und zwar ohne Zustimmung der User“, sagt Dünkel. Wer genau diese Werbepartner sind, was mit den Daten passiert, das werde nicht näher definiert. „Aus meiner Sicht ganz klar ein Datenschutzverstoß.“

Außerdem lässt sich Instagram großzügig Nutzungsrechte an den Inhalten seiner User einräumen. Zu einem gewissen Grad ist das nötig, denn ohne diese Rechte dürfte Instagram keine Fotos und Videos online zeigen. „Die Klauseln sind aber viel zu weit formuliert, da ist die Rede von einem kostenfreien, weltweiten und zeitlich nicht beschränkten Nutzungsrecht“, sagt Dünkel. Instagram dürfte nach den bisherigen Regeln zum Beispiel Urlaubsfotos seiner User für eine weltweite Werbekampagne nutzen – ohne einen Cent dafür zu bezahlen. Heiko Dünkel: „Ich sage ausdrücklich nicht, dass Instagram das so macht. Aber die Klausel gibt das her.“

Das Unternehmen habe sich dem vzbv gegenüber sehr einsichtig verhalten, sagt der Rechtsreferent, „wir haben von Instagram eine ziemlich vollständige Unterlassungserklärung bekommen“. Jetzt wartet der Bundesverband erst mal die neuen AGB ab. Die Änderungen gelten aber vorerst nur für User in Deutschland. Ob auch in anderen Ländern fairere Nutzungsbedingungen eingeführt werden, hängt davon ab, ob sich auch dort Verbrauchschutzverbände gegen die bisherigen AGB wehren.

 

Instagram-Mitarbeiter waren am Dienstag für ein Interview nicht zu sprechen. In einem offiziellen Statement schreibt das Unternehmen: „Wir sind dabei, unsere Nutzungsbedingungen in Deutschland zu aktualisieren. Diese Anpassungen verdeutlichen die Rechte, die deutsche Instagram-Nutzer gemäß deutschem Recht haben, wenn sie sich auf der Plattform bewegen. Diese Änderungen haben keinen Einfluss auf das Erlebnis auf der Plattform in Deutschland.“

 

jwh

Mehr Instagram: 

  • teilen
  • schließen