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Kiffen in Bayern bleibt illegal

Foto: andysterchi / photocase

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  • Das Bayerische Verfassungsgericht hat das Cannabis-Volksbegehren abgelehnt. Das Gericht folgt damit der Argumentation des Bayerischen Innenministeriums.
  • Nach dieser Argumentation des Gerichts würde das Volksbegehren bereits vorhandene Bundesgesetze aushebeln. Insbesondere würde es  dem Betäubungsmittel-, Arzneimittel- und Straßenverkehrsrecht widersprechen. Dafür fehle dem Freistaat aber die gesetzgeberische Kompetenz.
  • Die Initiatoren des Volksbegehrens wollten ein bayerisches Hanfgesetz durchsetzen. Es sollte den Verkauf, die Einfuhr und Verwendung von Hanf in Bayern zukünftig erlauben. Und zwar sowohl als Arznei-, als auch als Genussmittel.
  • Im vergangenen September legten sie dem Bayerischen Innenministerium über 27.000 Unterschriften vor. Allerdings hatten die Initiatoren einige formale Fehler in ihrer Petition, weshalb das bayerische Innenministerium die Zulassung ablehnte und die Sache dem Verfassungsgerichtshof vorlegte.
  • Aktuell sieht die Rechtslage so aus: Kiffen ist zwar in Deutschland nicht verboten, der Wirkstoff THC ist es nach dem deutschen Betäubungsmittelgesetz schon. Das bedeutetet: Man darf THC-haltiges Hanf nicht anbauen, kaufen, verkaufen oder besitzen. 
  • Es gibt in Deutschland eine sehr strenge Ausnahme für Menschen, denen der Wirkstoff aus medizinischen Gründen verschrieben wird. Momentan haben in Deutschland 581 Patienten eine offizielle Erlaubnis zu kiffen. Sie haben eine Genehmigung der Bundesopiumstelle und können sich das Cannabis in der Apotheke besorgen. Allerdings übernehmen die Krankenkassen die Kosten in der Regel nicht, was für viele chronisch kranke Menschen ein finanzielles Problem darstellt.   

Mehr zu dem Thema findest du auf SZ.de - sowie einen Schwerpunkt zum Thema  Rausch und Risiko

chwae

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