Süddeutsche Zeitung

Unsere Kernprodukte

Im Fokus

Partnerangebote

Möchten Sie in unseren Produkten und Services Anzeigen inserieren oder verwalten?

Anzeige inserieren

Möchten Sie unsere Texte nach­drucken, ver­vielfältigen oder öffent­lich zugänglich machen?

Nutzungsrechte erwerben

Warum ein altes Video zur Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe trendet

Screenshot: Twitter @tagesschau

Teile diesen Beitrag mit Anderen:

Seit 22 Jahren ist Vergewaltigung in der Ehe strafbar. Und derzeit wird ein Video zum Thema wieder massiv auf Twitter geteilt. Dazu trendet das Wort #Vergewaltigung.

Der Clip, produziert von der Tagesschau, ist schon älter, er wurde 2017 zum 20-jährigen Jubiläum des Gesetzes produziert. Das Video zeigt Aufnahmen aus den Jahren 1983 bis 1997. „Das sind graduelle Unterschiede zwischen dem Ehemann, der aus Rücksichtslosigkeit oder Verlust an Selbstbeherrschung oder vermeintlichem Recht auf sexuellen Verkehr seine Frau zwingt, und jemandem, der eine wildfremde Frau vergewaltigt. Und das kann nicht gleich behandelt werden“, sagte zum Beispiel der damalige Bundestagsabgeordnete der CDU, Wolfgang von Stetten,  1983 als Statement in die Kamera. Wenig später sieht man, wie Grünen-Abgeordnete Petra Kelly ins Plenum fragt: „Sind Sie dafür, dass Vergewaltigung in der Ehe in das Strafgesetzbuch kommt?“. Detlef Kleinert von der FDP antwortet darauf ganz deutlich: „Nein“. Und sehr viele andere Männer lachen laut los.

Der Grund für das erneute Hochkochen des Videos ist die Debatte um die anstehende CDU-Kanzlerkandidatur. Neben Armin Laschet und Jens Spahn gilt auch Friedrich Merz als Favorit. Und der ist unter den 138 Menschen, die 1997 gegen das Gesetz gestimmt haben.

Der Bundestag beschloss damals fraktionsübergreifend, Vergewaltigungen nicht mehr nur „außerehelich“ zu bestrafen. Gemeinsam mit seinen Parteikollegen Horst Seehofer und Volker Kauder stimmte Merz damals dagegen. Das belegt auch das Protokoll der Sitzung des Bundestags vom 15. Mai 1997. Viele Menschen schockt das. Sie verbinden das Posten des Videos mit einem Plädoyer dafür, dass Merz auf keinen Fall Kanzlerkandidat werden dürfe:

Die Abstimmung  im Mai 1997 hatte eine lange Vorgeschichte. Das macht auch ein Faktencheck der Rechercheplattform „Correctiv“ deutlich: Am gleichen Tag gab es Streit um die sogenannte „Widerspruchsklausel“: Laut der hätte das mutmaßliche Opfer seine Anzeige im Nachhinein wieder zurückziehen können. Die Gegner*innen der Klausel befürchteten, dass Opfer so von Täter*innen stark unter Druck gesetzt werden könnten. Abgestimmt wurde am Ende über einen Antrag ohne die „Widerspruchsklausel“. Deswegen ist nicht deutlich, ob die Gegenstimmen sich dagegen richten, dass die Klausel nicht im Antrag war – oder gegen das Gesetz im Allgemeinen. 

Vielen Menschen ist es wichtig, darauf hinzuweisen, wie Merz sich damals positioniert hat – Widerspruchsklauel hin oder her. Viele wollen keinen Kanzerkandidaten, der sich damals so klar gegen Frauenrechte ausgesprochen hat.

soas

  • teilen
  • schließen