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Student bekommt ein „sehr gut“ für rassistische Bachelorarbeit

Wird die Bachelorarbeit wieder aberkannt?
Foto: cybernautin / photocase Bearbeitung: jetzt

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Manche Studierende schreiben innerhalb von zwei Wochen mit viel Kaffee und wenig Schlaf eine Bachelorarbeit, deren akademische Güte höchst fragwürdig ist, aber gerade so durchkommt. Andere versuchen in monatelanger Feinstarbeit den Grundstein für ihre universitäre Karriere zu legen. Und scheinbar gibt es auch solche, die ihre Arbeit auf längst widerlegte Rassentheorien stützen und dafür ein „sehr gut“ erhalten. Zumindest ist das genau so in Österreich passiert.

Wie Der Standard berichtete, hat ein Student der FH Joanneum in Graz in seiner Bachelorarbeit im Studiengang Logopädie die angebliche „innerartliche Variation des menschlichen Vokaltrakts und der Stimme” beschrieben. Der Name des Autors ist jetzt zwar bekannt, soll hier aber nicht genannt werden, um ihm und seinen Theorien nicht zu viel Aufmerksamkeit zu geben. Ursprünglich war der Titel seiner Arbeit „Rasse und Stimme“ gewesen. Der Mann behauptet darin, dass die Stimme von der „Rasse“ des Sprechers abhänge und zitiert dafür rassistische Aussagen wie diese: „Es ist das eine, nach wissenschaftlichen Kriterien festzustellen, dass der Intelligenzquotient von Europiden (Europäern) im Durchschnitt höher ist als der von Negriden (Afrikanern)[...] und gleichzeitig niedriger als jener von Mongoliden (Ostasiaten).“ 

Der Versuch, „pseudowissenschaftlich rassistische Untersuchungen wieder zu rehabilitieren“

Die Arbeit wurde trotzdem von einem externen Betreuer mit der Note „sehr gut“ bewertet, ein weiterer externer Betreuer bestätigte die Bewertung. Wie es dazu kommen konnte, ist bisher unklar. Erst bei einer internen Begutachtung an der Fachhochschule selbst wurden „sehr auffällige Formulierungen und Inhalte“ festgestellt und zur Prüfung an das „Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW)“ geschickt. Die staatlich getragene Stiftung forscht zum Nationalsozialismus und leistet Informations- und Erinnerungsarbeit in Österreich.

In der Stellungnahme des DÖW, die jetzt vorliegt, äußert sich zunächst der wissenschaftliche Leiter Gerhard Baumgartner und betont, dass der Autor der Bachelorarbeit, „in verschiedenen sehr weit rechts angesiedelten Organen keine unbekannte Figur” sei. Das sei der Hochschule vor der Untersuchung der Arbeit nicht bekannt gewesen, sagt die Pressesprecherin Johanna Theurl am Telefon.

Eine inhaltliche Stellungnahme nimmt der DÖW-Experte Dr. Peter Schwarz vor. Er bezeichnet allein „die Idee, anhand von Stimmkriterien nach Rassenunterschieden beim Menschen suchen zu wollen“ als rassistisch. Die Arbeit sei der Versuch, „pseudowissenschaftlich rassistische Untersuchungen wieder zu rehabilitieren.“

Zudem kritisiert er Ausführungen, die den Autor als Vetreter rechtspopulistischer Vorstellungen und Zielsetzungen outen. So zitiert Schwarz die Bachelorarbeit wie folgt: „Sich an diesen aufgespannten Themenkomplex kritisch heranzuwagen, ruft in politischen, medialen, aber akademischen Kreisen bisweilen empörende Kritik oder unethische Polemik hervor.“

Daraufhin nennt der Autor als Beispiel die Reaktion auf Thilo Sarrazins Buch „Deutschland schafft sich ab“.

Die Hochschule hat nun angekündigt, den Erst-Begutachter nicht mehr zu beauftragen

Ein weiterer Kritikpunkt von Schwarz ist das Ignorieren von ethischen, kulturellen und historischen Einwänden, Argumenten und Überlegungen in der Arbeit: „[D]er Umstand, dass der Begriff 'Rasse' sowie 'Rassenforschung' in Deutschland und Österreich seit der NS-Herrschaft belastet ist, ist für [den Autor] kein essentielles Kriterium.“ Das DÖW stellte aber auch fest, dass nichts an der Arbeit strafrechtlich relevant sei und empfahl daher, von weiteren Konsequenzen gegenüber dem Bacheloranden abzusehen.

Die Hochschule hat nun angekündigt, den Erst-Begutachter nicht mehr zu beauftragen und den Prozess der internen und externen Betreuung zu überarbeiten, damit „bei der Beurteilung von Bachelor- und Masterarbeiten noch mehr Sorgfalt sowohl auf die inhaltlichen wissenschaftlichen Aspekte als auch auf deren Ausformulierungen gelegt wird.“ Außerdem sagt Johanna Theurl gegenüber jetzt, dass die Angelegenheit trotz der fehlenden strafrechtlichen Relevanz extern nochmal überprüft werden soll. Möglicherweise könnten daraus „rechtliche Schritte bis hin zur Einleitung eines Aberkennungsverfahrens“ folgen.

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