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Was bedeutet das Coronavirus für Studierende?

Foto: kastoimages / photocase.de; Bearbeitung: jetzt

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Das Coronavirus legt das öffentliche Leben seit Tagen lahm, auch Studierende sind davon betroffen. An vielen deutschen Universitäten und Hochschulen sollte das Sommersemester eigentlich Anfang April starten. Aufgrund des Coronavirus wurde der Semesterstart jetzt aber überwiegend auf den 20. April verlegt. Die wenigen Unis, bei denen das Semester aktuell läuft, haben beschlossen, die Vorlesungszeit zu unterbrechen. Das betrifft etwa die Universität Mannheim, da diese sich nach den internationalen Semesterzeiten richtet. Dort wurden alle laufenden Veranstaltungen vor Ort abgesagt. Man versuche „nach Möglichkeit in nicht präsenter, IT-gestützter Form“ die Vorlesungen und Seminare abzuhalten, heißt es auf der Homepage. Umgesetzt wird das aktuell teils via Video. Vorlesungen werden aufgezeichnet und Studierende können sie sich von Hause aus anschauen. Bei den Seminaren ist das schon schwieriger. Die Student*innen werden zwar aufgefordert, die Texte zu lesen, anschließende Gruppendiskussionen fallen jedoch vorerst aus.

Die meisten Studierenden haben zurzeit aber ohnehin noch Semesterferien. Vorlesungsfreie Zeit bedeutet in der Regel allerdings nicht, dass die Student*innen komplett frei haben. Für viele ist diese Zeit sogar stressiger als die eigentliche Vorlesungszeit: Darin müssen normalerweise Prüfungen abgelegt, Abgabefristen eingehalten, Pflichtpraktika absolviert werden. Aber klappt das alles, während die Bundesregierung immer mehr Maßnahmen verhängt, um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen? Was müssen Studierende jetzt wissen? 

1. Muss ich meine Hausarbeiten weiterhin rechtzeitig abgeben? Finden Prüfungen statt?

Ohne die entsprechende Fachliteratur ist es für viele nicht möglich, ihre Arbeiten zu schreiben – und wenn die Bibliotheken geschlossen sind, kommt man an die nur eingeschränkt ran. Das wissen auch die Universitäten und Hochschulen. Die Freie Universität Berlin hat beschlossen, dass sich Student*innen kurzfristig per Mail von allen Prüfungen abmelden können. Die Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg hat dagegen alle Abgabefristen für Hausarbeiten und Seminararbeiten pauschal um fünf Wochen verlängert. Zudem wurden in Freiburg alle Prüfungen, bei denen Promovierende oder Studierende persönlich anwesend sein müssen, bis zum 19. April abgesagt.

Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Professor Dr. Peter-André Alt, befürwortet diese Entscheidungen: „Für den Fall, dass anstehende Prüfungen nicht durchgeführt werden können, werden sich auf Basis der bestehenden Prüfungsordnungen faire Lösungen finden, die die Betroffenen vor Nachteilen schützen.“ Ihre jeweiligen Entscheidungen haben die Universitäten in der Regel auf ihren Websites veröffentlicht.

2. Und was ist mit den Staatsexamina?

Etwas schwieriger gestaltet sich die Situation für Studierende, die kurz vor dem Staatsexamen stehen, zum Beispiel in Medizin oder Jura. Bei Staatsexamensprüfungen sind nicht die einzelnen Universitäten zuständig, sondern die Kultusministerien entscheiden darüber, ob die Prüfungen stattfinden. Viele Student*innen verwirrt das, sie sind sauer. Die 27-jährige Mirijam ist Zahnmedizinstudentin an der Uni Freiburg und gerade mitten im Examen. Vergangene Woche hatte ihre praktische Prüfungswoche in der Zahnklinik begonnen. „Am Freitag hieß es dann plötzlich, dass die Universität ihren Betrieb einstellt und die Prüfungen ausfallen. Die Staatsexamina sollten jedoch weitergeführt werden. Am Wochenende gab es dann aber ein Hin und Her: weil niemand wusste, was das Landesprüfungsamt dazu sagt. Das macht einen fertig. Letztlich wurde dann, nicht mal zwölf Stunden vor den Examina entschieden, dass die Prüfungen ausfallen.“

In Bayern können angehende Lehrer*innen hingegen die Prüfung zum ersten Staatsexamen zurzeit noch machen. Das Prüfungsamt empfiehlt, mindestens 1,5 Meter Abstand von Prüfer*innen und anderen Prüflingen zu halten. In Baden-Württemberg fallen hingegen die Abschlussprüfungen für Lehramtsstudent*innen aus. Ebenso hat das Justizprüfungsamt in Nordrhein-Westfalen entschieden, dass dort vorerst alle Prüfungen für das zweite juristische Staatsexamen ausfallen.

3. Was muss ich in der Universitätsbibliothek beachten?

Die meisten Bibs sind zu. Viele Universitätsbibliotheken verfügen mittlerweile jedoch über ein umfassendes Onlineangebot. In den digitalen Bibliotheken gibt es E-Journals, E-Books, Datenbanken oder Podcasts. Wer übrigens noch ein Buch ausgeliehen hat und es jetzt nicht mehr zurückgeben kann, muss sich deswegen keine Sorgen machen: In geschlossenen Bibliotheken fallen keine neuen Mahngebühren an. Die Fristen von bereits ausgeliehenen Medien werden angepasst. Viele Universitätsbibliotheken bitten die Studierenden, ausgeliehene Bücher oder Zeitschriften und Co daher nicht mit der Post zurückzuschicken.

4. Bekomme ich jetzt weniger BAföG ?

Viele fragen sich außerdem, ob die Verschiebung des Sommersemesters die BAföG-Förderung beeinflusst. „Nein“, sagt die Bundesregierung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am Freitag festgelegt, dass die BAföG-Förderungen weiter ausgezahlt werden. „Niemand soll sich wegen der Corona-Pandemie um seine BAföG-Förderung Sorgen machen müssen“, sagte die Bundesbildungsministerin Anja Karliczek.

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