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Psychologie-Professorin muss 2250 Euro Bibliotheksgebühren zahlen
Machen wir uns nichts vor, jeder kennt die unglückliche Situation: Unter einem großen Stapel Zeitungen, Flyern und Prospekten, da liegen sie: die seit Wochen abzugebenden Bücher aus der Uni-Bibliothek. Bis zu diesem Moment gänzlich aus dem Bewusstsein verschwunden, liegen sie jetzt provokant und raumfüllend da. Schlechtes Gewissen inklusive. Zwischen den Seiten klemmt noch die erste Mahnung und dir wird bewusst: Essen gehen ist heut nicht, jetzt gibt’s Nudeln mit Pesto. Denn solche Gebühren können teuer werden. Fairerweise nicht nur für Studenten.
Das hat jetzt eine Psychologie-Professorin der Hochschule Niederrhein erfahren. Weil sie 50 Bücher aus der Bibliothek einen Monat zu spät abgegeben hat, muss sie stattliche 2250 Euro zahlen.
Die Strafe setzt sich nach der Gebührenordnung (die von den meisten Hochschulen in NRW verwendet wird) wie folgt zusammen: Pro Buch fallen 20 Euro Säumnisgebühren plus, bei einer Überschreitung der Leihfrist von mehr als 30 Tagen, 25 Euro Verwaltungsgebühren an. Das summiert sich bei 50 Büchern zu 1000 Euro Säumnis- und 1250 Euro Verwaltungsgebühren. Ganz schön viel, fand auch die Akademikerin. Sie hat vergebens versucht, gegen die Strafe zu klagen. Aber weder würden die Gebühren in die grundgesetzlich geschützte Freiheit von Forschung und Lehre eingreifen, auf die sich die Dozentin berufen hatte, noch seien sie unverhältnismäßig hoch, urteilte das Gericht.
Zwar stünden 2250 Euro in keinem Vergleich zu den tatsächlich anfallenden Mehrkosten der Bibliothek, wie auch eine Sprecherin der Hochschule einräumen musste. Aber da die Strafe laut Richter auch dafür zu sorgen hat, dass in Zukunft Bücher fristgerecht abgegeben werden, und damit eine Lenkungsfunktion hat, sei die Höhe angebracht und nicht rechtswidrig. Auch die Argumentation der Professorin, sämtliche Erinnerungen wegen Semesterferien und technischer Probleme mit dem Mailprogramm erst weit nach Ende der Ausleihfrist gesehen zu haben, konnten nicht überzeugen. Die Erinnerungen sind ein freiwilliger Service und man muss auch ohne Hinweise in der Lage sein, die Medien fristgerecht zurückzugeben.
Bei einem Studenten, der auch seinen Anteil obligatorischer Mahngebühren gezahlt hat, dürfte sich ob der verwehrten Vorzugsbehandlung natürlich ein Gefühl der Genugtuung breitmachen. Zumal Professoren es sowieso ein wenig besser haben, was die Konditionen in der Bibliothek angeht: Studenten dürfen Bücher nur 28 Tage ausleihen, Professoren hingegen ein ganzes Studienjahr. Diese Frist können sie dann sogar viermal verlängern, Bücher also bis zu fünf Jahre behalten. Wenn die Verlängerung hingegen verbaselt wird, kann es, wie in diesem Fall, schnell sehr teuer werden.
schja/dpa/afp