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3200 Euro brutto für den Kriminalbeamten im Bereich Cybercrime

Felix bat uns, aufgrund seiner Arbeit beim BKA anonym bleiben zu dürfen.
Illustration: jetzt

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Mit welchen Fällen hast du zu tun?

„Im Bereich Cybercrime unterscheiden wir zwischen zwei Kategorien: Cybercrime im weiteren und Cybercrime im engeren Sinne. Vereinfacht gesagt sind mit Cybercrime im weiteren Sinne alle Straftaten gemeint, bei denen ein Computer beziehungsweise Informationstechnik dafür genutzt wird, Straftaten zu begehen. Dazu gehören zum Beispiel Fälle, in denen Drogen oder Waffen im Darknet verkauft werden. Cybercrime im engeren Sinne meint dagegen Fälle wie das Ausspähen von Daten, Hacking-Angriffe oder den Einsatz von Ransomware, also einer Schadsoftware, die Daten verschlüsselt. Anschließend wird für die Entschlüsselung der Daten ein Lösegeld gefordert.

Ich persönlich finde gerade diesen Bereich besonders spannend, da dort viel Einfallsreichtum und noch mehr technisches Wissen gefragt sind, um den Tätern auf die Spur zu kommen. Ein konkreter Fall, an dem ich mitgearbeitet habe, ereignete sich Anfang des Jahres 2019. Damals wurden persönliche Daten wie Telefonnummern, Adressen und Kontoverbindungen von Politikern und Prominenten im Netz veröffentlicht. Im Rahmen dieser Ermittlungsarbeit haben wir neben der Arbeit im Büro am Computer beispielsweise auch Vernehmungen durchgeführt. Nach wenigen Tagen wurde der mutmaßliche Täter identifiziert und später auch festgenommen. Aktuell läuft das Gerichtsverfahren, deswegen wissen wir noch nicht, was am Ende dabei rauskommt.

Welche Fähigkeiten sollte man mitbringen, um im BKA im Bereich Cyber-Kriminalität zu arbeiten?

Man muss kein IT-Ass sein oder verschiedene Programmiersprachen beherrschen. Ich hatte, als ich hier angefangen habe, den Großteil meines PC-Wissens vom Zocken. Das war einerseits natürlich eine gute Grundlage, aber im Beruf sind dann doch auch weitere technische Fähigkeiten nötig. Außerdem ist analytisches Denken, Geduld und Teamfähigkeit wichtig. Aber auch klassische Polizeiarbeit ist gefragt, denn obwohl wir hauptsächlich im Büro und vor dem Computer sitzen, kommen auch Außeneinsätze vor.

Welche Ausbildung braucht es, um Kriminalbeamter in deinem Bereich zu werden?

Ich persönlich habe nach meinem Abitur ein duales Bachelorstudium zum Kriminalkommissar beim BKA absolviert und in diesem Rahmen die Grundlagen der Polizeiarbeit erlernt. In der Cybercrime-Abteilung des BKA gibt es aber auch Leute, die keine Polizei-Ausbildung haben, sondern Informatik oder ähnliches studiert haben und bei uns als Cyber-Analysten eingesetzt sind. Außerdem werden seit kurzem Cyber-Kriminalisten bei uns eingestellt. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringen ein IT-Bachelor-Studium mit und erhalten dann, in einer 24-monatigen Ausbildungsphase, eine polizeiliche Zusatzqualifikation, sodass sie nach Abschluss der Ausbildung Polizistinnen und Polizisten sind.

Wie haben sich Straftaten im Bereich Cyber-Kriminalität entwickelt?

Cybercrime ist eines der wachsenden Kriminalitätsphänomene. Denn die fortschreitende Digitalisierung bietet immer neue Tatgelegenheiten. Was wir außerdem feststellen ist, dass die Täter sich den Gegebenheiten schnell anpassen, zum Beispiel auch in den letzten Wochen während der Corona-Pandemie. Da gab es beispielsweise in den ersten Wochen nach dem Lockdown Fälle, in denen Betrüger die Internetseiten von Behörden nachgebaut haben, auf denen Unternehmen ihre Daten angeben sollten, um Soforthilfen zu erhalten. Ziel der Täter war es, mit den Daten im Namen des Unternehmens bei den Behörden Soforthilfen zu beantragen. Das Geld sollte dabei aber auf das Konto der Täter und nicht auf das Konto des Unternehmens fließen. Unsere Rolle als BKA – als Zentralstelle der deutschen Polizei – ist es dann in solchen Fällen die Verfahren der einzelnen Bundesländer zu koordinieren und diese zu unterstützen.   

Was ist dein monatliches Bruttogehalt und welche Aufstiegschancen gibt es?

Ich bin als Oberkommissar in der Besoldungsstufe A10 und verdiene monatlich 3200 Euro brutto. Damit komme ich gut aus, da man als Beamter viel weniger Abzüge hat als in der freien Wirtschaft, sodass ich bei etwa 2800 Euro netto lande. Bei Vergleichen mit Jobs in der Wirtschaft muss man außerdem bedenken, dass man als Beamter im Öffentlichen Dienst Pensionsansprüche aufbaut, ich also für das Alter weniger Geld zurücklegen muss. Mit mehr Berufserfahrung könnte ich später bis in die Besoldungsstufe A13 im gehobenen Dienst aufsteigen. Außerdem kann ich mich auch für den höheren Dienst bewerben und würde dann mit einem zusätzlichen Masterstudium an der Deutschen Hochschule der Polizei weiter zur Führungskraft ausgebildet werden.

 

Welche Frage wird dir auf Partys immer gestellt?

Oft stellen Leute, die selbst aus dem Bereich IT kommen, detaillierte aber auch kritische Fragen. Zum Beispiel werde ich dann gefragt, ob ich im Rahmen meiner Arbeit unschuldige Bürger abhöre oder deren Facebook-Daten auslese. Wenn ich merke, dass sich das Gespräch in diese Richtung dreht, mache ich klar, dass wir nicht massenhaft Leute hacken oder abhören. Unser Handeln bedarf immer einer gesetzlichen Grundlage. In Ermittlungsverfahren stehen die in der Strafprozessordnung. Klar sind darunter auch Vorschriften, die es uns ermöglichen, Überwachungsmaßnahmen durchzuführen – allerdings nur im Rahmen von Ermittlungsverfahren, das heißt, wenn es begründete und konkrete Hinweise darauf gibt, dass eine Person eine Straftat begangen hat. Es geht nicht darum, private Telefongespräche abzuhören, sondern darum Straftaten aufzuklären. Gerade in unserem Bereich sind Telefongespräche oft weniger aufschlussreich als beispielsweise die Datenströme am Internetanschluss eines Verdächtigen. 

Ein weiteres Thema, auf das ich auch angesprochen werde, ist die sogenannte Vorratsdatenspeicherung. Damit ist gemeint, dass bestimmte Verbindungsdaten von Telefondaten und Internetverbindungen durch die Telekommunikationsanbieter von Gesetzes wegen vorgehalten werden sollen. Zu diesen Daten gehören etwa die beteiligten Rufnummern, Beginn und Dauer des Telefonats, Daten zur Funkzelle und bei Internetverbindungen die Zuordnung, welche Person welche IP-Adresse genutzt hat. Es geht hier also nicht um die Inhalte der Kommunikation. Der Abruf dieser Daten durch uns als Polizei beim Provider richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, setzt eine richterliche Anordnung voraus und ist auch nicht bei jeder Straftat möglich. Für uns als Ermittler wäre es wichtig, dass wir auf die Daten zugreifen können – denn sie sind oft ein wichtiger Ermittlungsansatz für uns. Derzeit ist das allerdings nicht möglich, weil die gesetzliche Verpflichtung zur Speicherung aktuell in Deutschland nicht umgesetzt wird.

Was hast du aus deiner Arbeit im Bereich Internetkriminalität gelernt und wie gehst du selbst mit deinen Daten um?

Durch meine Arbeit werde ich täglich damit konfrontiert, dass Dinge, die im Cyber-Raum passieren, sehr schnell ganz reale, analoge Auswirkungen haben können. Aus diesem Grund versuche ich, meine persönlichen Daten im Internet nur dann anzugeben, wenn das unbedingt nötig ist. Ich halte mich beispielsweise in Sozialen Medien mit Kommentaren und Fotos zurück – und zwar auch, weil die durch mich veröffentlichten Daten durch Dritte gesammelt und dann gegen mich eingesetzt werden könnten. Ein Beispiel hierfür wäre Doxing, also die Veröffentlichung von persönlichen Daten. Solche persönlichen Informationen könnten nämlich für viele Sachen missbraucht werden – etwa, wenn Dinge in meinem Namen online bestellt werden oder Anzeige bei der Polizei erstattet wird. Die Anonymität des Internets hat meinem Eindruck nach teilweise eine enthemmende Wirkung auf manche Personen, sodass einmal veröffentlichte Daten ‚aus Spaß‘ recht schnell für so etwas genutzt werden.“

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