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„Der Staat möchte die Augen vor dem Problem verschließen“

Vor einem Jahr wurde der Afroamerikaner George Floyd von einem Polizisten erstickt. Anschließend erstarkte die „Black Lives Matter"-Bewegung, auch in Europa gab es viele Demonstrationen gegen Rassismus. Blaise Francis El Mourabit ging in seiner Heimatstadt Düsseldorf auf die Straße.
Foto: Stephen Maturen / obs

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Diskriminierung bei der Wohnungssuche, Racial Profiling, rassistische Beleidigungen im Alltag: Der Anwalt Blaise Francis El Mourabit, 37, berät und vertritt Menschen gratis, die von Rassismus betroffen sind. Er gibt Tipps, wie sie sich wehren können, oder begleitet sie durch ein Gerichtsverfahren. Die Tötung des US-Amerikaners George Floyd durch den Polizisten Derek Chauvin, die sich am 25. Mai zum ersten Mal jährt, hat El Mourabit dazu bewogen, diese Pro-bono-Rechtshilfe anzubieten. Seitdem habe er etwa 75 Mandant*innen vertreten und eine hohe dreistellige Anzahl von Menschen telefonisch beraten. Hauptberuflich arbeitet er in der Rechtsabteilung eines Unternehmens, um die Rassismus-Fälle kümmert er sich in seiner Freizeit.

Im Interview spricht Blaise Francis El Mourabit darüber, wieso er auf die Frage nach strukturellem Rassismus in der deutschen Polizei nicht mehr antworten möchte, welche Gesetzeslücken Diskriminierung zulassen und über zwei dunkle Tage im vergangenen Sommer.

jetzt: Kannst du dich erinnern, wie du von der Tötung George Floyds erfahren hast?

Blaise Francis El Mourabit: Durch das Video. Ich bin spät abends auf Youtube drauf gestoßen, weil es so viele Klicks hatte und habe dann die kompletten neun Minuten gesehen, in denen Chauvin auf George Floyds Hals kniet, bis er tot ist. Das hat mich sehr mitgenommen. Zwei Aspekte haben mich besonders hart getroffen.

Welche?

Einmal, als Herr Floyd nach seiner Mutter gerufen hat, weil er verstanden hat, dass er stirbt. Das andere war die Verzweiflung der Menschen, die als Zeugen dabei, aber hilflos waren, weil ein anderer Polizist die Szene bewacht hat. In vielen Fällen von Polizeigewalt geht es um Sekunden-Entscheidungen, da wird schnell der Abzug einer Waffe gedrückt. Aber bei George Floyd war es nach meiner deutschen Rechtsauffassung ein Mord mit Ansage. Man konnte Chauvin zudem ansehen, dass er es genossen hat, Macht auszuüben.

„Oft gehen Betroffene zum Anwalt und der sagt: Ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas in Deutschland passiert“

Wie ging es danach weiter für dich?

Ich konnte die ganze Nacht nicht schlafen und dachte, dass ich das nicht einfach nur anschauen kann, sondern etwas tun muss. Ich habe schon vorher ab und zu gratis Rechtsberatung bei Rassismus-Vorfällen gemacht, aber nur im erweiterten Freundes- und Bekanntenkreis. Für die „Black Lives Matter“-Demo am 6. Juni 2020 in Düsseldorf habe ich dann Visitenkarten mit dem Angebot gedruckt, die sind weggegangen wie warme Semmel. Danach habe ich mir einen Instagram-Account angelegt und dort eine kleine Anzeige geschaltet. Das war sehr naiv von mir.

Wieso?

Ich habe unterschätzt, wie viel Rückmeldung kommen würde. Allein innerhalb der ersten zwei Tage waren es mehr als 200.

Wer hat sich gemeldet?

Betroffene, aber auch offizielle Antidiskriminierungsstellen und Vereine gegen Rassismus, die dringend Unterstützung suchen. Weil auch sie Probleme haben, Anwälte zu finden, die sich in dem Bereich engagieren oder solche Fälle überhaupt ernst nehmen. Oft gehen Betroffene zum Anwalt und der sagt: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas in Deutschland passiert.“

Gibt es einen Fall, der dir besonders in Erinnerung geblieben ist?

Ja. Eine Schwarze Frau wurde ihren Angaben zufolge immer wieder von einer Nachbarin rassistisch beleidigt. Eine Freundin, ebenfalls mit afrikanischen Wurzeln, kam sie besuchen. Diese Freundin hat ausgesagt, dass sie ihr Baby auf den Rücken gebunden hatte, und als sie ins Treppenhaus kam, sei die Nachbarin aus ihrer Wohnung gerannt. Die Nachbarin habe sie wüst beleidigt, sie solle „nach Afrika abhauen“, und das N-Wort benutzt. Dann habe sie ein Pfefferspray gezückt, erst ihr ins Gesicht gesprüht und anschließend auf das Baby. Das fand ich einfach wirklich … Also … Es gibt doch nichts Unschuldigeres als ein kleines Baby! Das mit einem Pfefferspray anzugreifen, ist eine neue Dimension von Gewalt.

Konnte die Frau dagegen vorgehen?

Ja. Ihre Freundin war Zeugin und sie hat ihr Oberteil aufgehoben, das auch zwei Wochen später noch so stark nach Pfefferspray roch, dass mir die Tränen gekommen sind, als ich daran roch. Wir haben den Vermieter angeschrieben und um Kündigung des Mietvertrages mit der Nachbarin gebeten. Außerdem haben wir Anzeige erstattet. Das Verfahren ist aber noch nicht abgeschlossen. Anschließend werden wir Schmerzensgeldansprüche prüfen.

Haben Betroffene Hemmungen, sich rechtlichen Beistand zu suchen?

Ich nehme die Hemmschwelle als sehr hoch wahr. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass einem rassistische Vorfälle oft fast peinlich sind. So, als hätte man einen Makel. Ich habe lange gebraucht, um selbstbewusst sagen zu können: „Nicht ich habe einen Makel, sondern der Mensch, der mich rassistisch angegangen ist.“ Viele meiner jüngeren Mandanten sagen: „Ich habe mich gar nicht getraut, mich zu wehren, bis ich dich gefunden habe.“

„Der Vermieter sah die Hautfarbe der Familie – und sagte, er selbst sei kein Rassist, aber seine anderen Mieter könnten was dagegen haben“

Ist denn die Gesetzeslage in Deutschland gut genug, um sich effektiv zu wehren?

Da gibt es unheimlich viele Lücken. Über welchen Bereich möchtest du sprechen: Alltagsrassismus, Polizei …?

Fangen wir mit dem Alltagsrassismus an.

In Deutschland gibt es das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“, das vor Diskriminierung in der Privatwirtschaft schützen soll. Eine Benachteiligung aufgrund der ethnischen Herkunft und der Rasse – da stört mich allein schon der Begriff! – ist demnach unzulässig, zum Beispiel bei der Wohnungssuche. Bei Verstoß kann man auf Schadenersatz klagen. Aber gerade erst ist der Fall der städtischen Wohnungsgesellschaft in Bremen bekannt geworden, die gezielt Menschen mit Migrationshintergrund diskriminiert hat. 

Wie kann das passieren, trotz AGG?

Unter anderem, weil es an Sanktionen fehlt. Nehmen wir als Beispiel einen meiner Fälle: Eine Schwarze Familie hat sich um eine Wohnung beworben. Meine Mandantin hat mit dem Vermieter telefoniert und sie haben sich so prächtig verstanden, dass er sagte: „Bringen Sie morgen Ihre Lohnnachweise mit und wenn Ihnen die Wohnung gefällt, können Sie direkt den Vertrag unterschreiben.“ Am nächsten Tag stand die Familie auf der Türschwelle, der Vermieter sah ihre Hautfarbe – und sagte, er selbst sei natürlich kein Rassist, aber seine anderen Mieter könnten was dagegen haben. 

Und dagegen konnte die Familie klagen?

Eben nicht. Denn sie hat kurz danach eine andere Wohnung gefunden, die sogar etwas günstiger war. Deshalb musste ich ihnen sagen: Die Schwelle zur Beleidigung wurde von dem potenziellen Vermieter nicht überschritten und Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche habt ihr nicht, weil ihr eine andere, günstigere Wohnung gefunden habt und es euch mental gut geht. Ich frage mich: Warum ist der Staat nicht bereit, zu sagen: Diskriminierung ist so verächtlich, dass ein Bußgeld gezahlt werden muss, wenn sie nachgewiesen werden kann? Das hätte für diesen Vermieter gegolten. Es gibt im AGG noch weitere Ausnahmen, bei denen man sich nur noch an den Kopf fassen kann.

interview bild

Blaise Francis El Mourabit ist immer wieder selbst von Alltagsrassismus betroffen. Unter anderem darum vertrauen ihm viele Betroffene.

Foto: Haroc Marcard / Fotostudio im Klemensviertel

Zum Beispiel?

Dass die Ungleichbehandlung wegen der ethnischen Herkunft dann zulässig ist, wenn der Vermieter selbst im Haus wohnt. Wenn ich ein Mehrfamilienhaus in Duisburg habe, aber in Düsseldorf wohne, darf ich im Haus in Duisburg keinen Mieter wegen seiner ethnischen Herkunft ablehnen. Aber wenn ich selbst in dem Haus in Duisburg wohne, sagt der Gesetzgeber quasi: Das können wir dem armen Vermieter nicht zumuten.

Weil er die Menschen dann sehen muss …?

Ganz genau! Ich muss da immer an die Aussage von Alexander Gauland denken, dass man Jérôme Boateng zwar als Fußballspieler schätze, aber als Nachbar wolle ihn keiner haben. Das ist dieselbe Denkweise! Nach dem AGG darf ein Vermieter übrigens auch eine Dame mit Kopftuch wegen ihrer Religion benachteiligen, wenn er nicht mehr als 50 Wohnungen hat. Wenn ich 51 Wohnungen habe, darf ich sie nicht benachteiligen, wenn ich 50 Wohnungen habe, schon? Wer hat sich das denn ausgedacht? Ich könnte noch weitermachen, aber der Tag ist kurz.

„Jeder einzelne Fall ist einer zu viel und erschüttert das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Demokratie“

Du berätst und betreust auch viele Fälle, in denen es um Polizeigewalt oder Diskriminierung durch die Polizei geht. Hat die deutsche Polizei deiner Meinung nach ein strukturelles Problem mit Rassismus? 

Ich antworte auf diese Frage nicht mehr so gerne.

Warum?

Weil sie ständig gestellt und dann von einigen Politikern – etwa von Horst Seehofer – missbraucht wird. Sie antworten dann nämlich, dass wir keinen oder keinen großen Handlungsbedarf hätten, weil man dem Staat doch nicht vorwerfen könne, dass er absichtlich rassistische Strukturen schafft. Ich würde – mal abgesehen von den Ausnahmeregelungen im AGG, die ich eben genannt habe – ja auch nicht behaupten, dass er das tut. Es ist aber eine Frage der Definition: Ich persönlich verstehe strukturellen Rassismus eher so, dass es rassistische Vorurteile und Lücken im Rechtssystem gibt, die Diskriminierung fördern. Aber mal ganz abgesehen von der Frage, ob es strukturellen Rassismus gibt oder nicht, gibt es genug Fälle, die den Staat dazu bewegen müssten, mehr gegen Diskriminierung zu tun. Jeder einzelne Fall ist einer zu viel und erschüttert das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Demokratie.

Wenn mutmaßliche Diskriminierung von der Polizei ausgeht, ist es für Betroffene besonders schwierig, sich zu wehren.

Definitiv. Da steht oft Aussage gegen Aussage und der Aussage eines Polizisten wird meistens dreimal so viel Gewicht eingeräumt, wie der eines Bürgers. Zudem gibt es innerhalb der Polizei einen starken Korps-Gedanken und die Beamten machen einheitliche Aussagen. Meistens muss man sogar noch mit einer Gegenanzeige rechnen. Zahlen des Statistischen Bundesamts belegen, dass es bei Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt in unter zwei Prozent der Fälle überhaupt zu einer Anklageerhebung oder einem Strafbefehl kommt.

Wie stehen die Chancen bei „Racial Profiling“, also verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen aufgrund des Aussehens einer Person, etwa ihrer Hautfarbe? Können Betroffene dagegen vorgehen?

Racial Profiling ist zwar rechtswidrig. Man kann es aber kaum ahnden. Wenn ich überhaupt nachweisen kann, dass ich ausschließlich aufgrund meiner ethnischen Herkunft kontrolliert wurde – und der Beweis ist oft gar nicht so leicht zu führen –, wird vor dem Verwaltungsgericht festgestellt, dass die Maßnahme rechtswidrig war. Das Dokument kann ich mir dann einrahmen und an die Wand hängen, das war’s. Ich kann noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreiche, aber da Beamte in Deutschland so gut wie nicht kündbar sind, werden sie meistens maximal ermahnt. 

Wie müsste es deiner Meinung nach eigentlich laufen?

Alle Bundesländer brauchen ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz, wie es das in Berlin seit Juni 2020 gibt. Dann gäbe es zumindest überall die Beweislast-Erleichterung: Der Betroffene muss nur glaubhaft machen, dass er durch eine Behörde diskriminiert wurde, und dann muss die Behörde beweisen, dass sie nicht diskriminiert hat.

Wenn du auf die vergangenen zwölf Monate zurückblickst: Hat die Debatte, die durch die Tötung George Floyds und die #BLM-Demos losgetreten wurde, etwas verändert? 

Es gab kleine Erfolge, aber insgesamt ist viel zu wenig passiert. Allein, wie sehr sich um die Rassismus-Studie bei der Polizei gedrückt wurde, und wie sehr wir kämpfen mussten, dass es jetzt eine abgeschwächte Form davon geben soll, hat eine katastrophale Signalwirkung für von Rassismus Betroffene: Der Staat möchte die Augen vor dem Problem verschließen, ist der Eindruck.

„Nach den ersten zwei Monaten bin ich in ein ganz, ganz tiefes Loch gefallen“

Du sagst, dass du selbst immer wieder von Rassismus betroffen warst und bist. Wie sehr belasten dich die Fälle, die du betreust, persönlich?

Nach den ersten zwei Monaten bin ich in ein ganz, ganz tiefes Loch gefallen. Ich habe daheim für zwei Tage alles dunkel gemacht, bin kaum noch ans Handy gegangen und wollte nicht mehr aus dem Haus gehen. Ich war tief deprimiert aufgrund des geballten Hasses, den es in der Gesellschaft gibt. Mittlerweile habe ich mir zum Glück ein etwas dickeres Fell zugelegt.

Du bearbeitest nicht nur Fälle, sondern machst auch Öffentlichkeitsarbeit, bist auf Social Media aktiv, sitzt in Talkshows, gibst Interviews. Warum?

Ich will, dass in der Mehrheitsgesellschaft sichtbar wird, was passiert, und ich versuche, Einfluss auf die Politik zu nehmen, damit sich etwas verändert. Das Traurige ist: Jedes Mal, wenn ich in irgendeiner Form öffentlich sichtbar bin, kommt danach ein Schwung massiver Drohungen aus dem rechten Spektrum. Mittlerweile nehme ich es aber fast als Lob, denn anscheinend werde ich ernst genommen. 

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