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Hambacher Forst: Aktivistin „Eule“ zu Haftstrafe verurteilt

Um den Hambacher Forst wird schon lange gestritten.
Foto: dpa

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Sie war die letzte Aktivistin, die Polizisten bei der großen Räum-Aktion am 27. September aus dem Hambacher Forst trugen. Am Montag wurde die junge Frau nun verurteilt, und zwar zu neun Monaten Haft ohne Bewährung. Die Aktivistin gab ihre Identität bis heute nicht preis, verweigert jede Aussage und schwieg vor Gericht. Da sie bei der Festnahme durch die Polizei wohl keine Papiere bei sich hatte, ist bis heute nicht klar, wer sie ist. In der Szene wird sie „Eule“ genannt, ihr Alter wird aufgrund von ärztlichen Untersuchungen auf mindestens 18, höchstens aber 21 Jahre geschätzt. Verurteilt wurde die Aktivistin wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, versuchter gefährlicher Körperverletzung und einfacher Körperverletzung.

Von SEK-Kräften war sie bei der Räum-Aktion der Polizei Ende September aus ihrer Hängematte geholt worden. Laut Anklage soll sie mehrfach getreten und um sich geschlagen haben. Der Verteidiger der jungen Frau hatte auf Freispruch plädiert und sich auf mangelnde Beweise berufen.

Im Moment besteht keine reale Gefahr für den Hambacher Forst

Im Prozess waren viele Mitstreiter der Aktivistin anwesend, bei der Urteilsverkündung kam es zu Protesten. „Ein politisches Urteil“, schreibt auch Bernd Müllender in der taz. Der Anwalt von „Eule“ plant wohl, in Revision zu gehen.

Im Kampf um den Hambacher Forst ist derweil das letzte Wort noch immer nicht gesprochen. Er wird wieder von Aktivisten besetzt. Das 200 Hektar große Waldgebiet soll eigentlich von RWE gerodet werden, um den angrenzenden Kohlebau auszuweiten. Das wollen Umweltschützer verhindern und rufen auch nach der Räum-Aktion im September dazu auf, sich weiter zu engagieren, um den Wald zu retten.

Aachens Polizeipräsident Dirk Weinspach hat am Montag derweil die friedlichen Umweltschützer im Hambacher Forst dazu aufgefordert, sich klar von gewalttätigen Aktivisten zu distanzieren. Die Besetzung des Waldes müsse sich auf symbolische Reste beschränken, die nicht im Widerspruch zum Bauordnungsrecht oder zum Forstrecht stünden. Außerdem versicherte Weinspach, dass die Polizei bis zum Abschluss aller Rechtsinstanzen keine Rodung absichern werde. Eine reale Gefahr für den Wald bestehe derzeit also nicht.

soas (mit Material von dpa)

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