Süddeutsche Zeitung

Unsere Kernprodukte

Im Fokus

Partnerangebote

Möchten Sie in unseren Produkten und Services Anzeigen inserieren oder verwalten?

Anzeige inserieren

Möchten Sie unsere Texte nach­drucken, ver­vielfältigen oder öffent­lich zugänglich machen?

Nutzungsrechte erwerben

Was der 15-Kilometer-Radius bedeutet, wenn man nicht am Wohnort gemeldet ist

Illustration: FDE

Teile diesen Beitrag mit Anderen:

Als Janina* von der Beschränkung der Bewegungsfreiheit erfuhr, war sie besorgt. Ihre Eltern leben im Landkreis Rottal-Inn, sie ist für ihr Studium nach München gezogen. Umgemeldet hat sie sich dafür nicht. Das schien nie ein Problem zu sein – bis jetzt. Seit vergangener Woche gilt die Begrenzung der Bewegungsfreiheit bei einem Inzidenzwert über 200, ihr Heimatlandkreis Rottal-Inn ist mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 227 (Stand: 19. Januar) bereits von der Einschränkung betroffen. Die Einwohner*innen dürfen sich derzeit ohne triftigen Grund nicht mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen.

Das eigentliche Ziel der Regelung ist es, Menschen von touristischen Ausflügen abzuhalten. Wer aber wie Janina in einer betroffenen Region gemeldet ist, ohne dort zu wohnen, hat ein Problem. Bei einer Polizeikontrolle gibt es zwei Möglichkeiten: Zugeben, dass man seinen Wohnort nicht gemeldet hat oder behaupten, dass man gegen die neue Umkreisregelung verstoßen hat. In beiden Fällen droht eine Strafe.

Viele sind unsicher, wie die Regeln zu verstehen und welche Konsequenzen zu befürchten sind

Wie viele Menschen nicht an ihrem tatsächlichen Wohnort gemeldet sind, lässt sich nicht sagen. Auch nicht, ob das besonders viele junge Menschen betrifft. Hört man sich etwa unter Studierenden um, vor allem in den unteren Semestern, bekommt man aber den Eindruck, dass sie der Meldeflicht besonders häufig nicht nachkommen. Diese Studierenden beobachten die Inzidenzwerte in ihrer alten Heimat nun besonders genau. Viele sind unsicher, wie die Regeln zu verstehen und welche Konsequenzen zu befürchten sind.

Janina war noch bei ihren Eltern, als die neue Beschränkung bekanntgegeben wurde. Plötzlich standen viele Fragen im Raum: Darf sie zurück nach München? Was passiert, wenn sie von der Polizei kontrolliert wird? Könnte auffallen, dass sie nicht gemeldet ist? „Es heißt ja, dass man die Grenze übertreten darf, wenn man einen triftigen Grund hat. Aber ich wusste nicht, ob die Uni als triftiger Grund gesehen wird, wenn meine Lehrveranstaltungen online stattfinden“, sagt die 22-Jährige.

Auch im Internet fand sie keine passende Antwort. Sie entschied sich für einen Anruf bei der Polizei – zu sagen, dass sie in München lebt, ohne dort gemeldet zu sein, traute sie sich jedoch nicht. Die Antwort der Polizei brachte sie deshalb nicht weiter: „Die haben gesagt, dass ich nach München darf, wenn ich dort meinen Zweitwohnsitz habe. Aber das bringt mir ja nichts.“

Als Janina vor einigen Jahren nach München zog, erwartete sie nicht, dass es so wichtig sein würde, ihren Wohnort anzumelden. „Mein Vater meinte damals, dass ich mich nicht ummelden soll, weil es ja sein könnte, dass ich bald wieder umziehe. Mein Bruder hat in Passau studiert, der war dort auch nicht gemeldet. Ich dachte, das passt schon“, sagt sie.

Doch nicht alle, die in eine neue Stadt ziehen, können ihre Adresse dort melden. Der Wohnungsmarkt in Unistädten ist umkämpft, um eine bezahlbare Unterkunft zu finden, müssen neue Einwohner*innen manchmal einiges in Kauf nehmen: Manche ziehen in unangemeldete Mietwohnungen, andere leben jahrelang unerlaubt zur Untermiete, ohne jemals einen richtigen Mietvertrag zu bekommen. Und wer sich beim Kreisverwaltungsreferat anmeldet, braucht dafür in der Regel eine Bescheinigung des Vermieters. So ging es auch Janina, als sie umzog: Mittlerweile lebt sie in einer Wohnung, die schwarz vermietet wird.

Auch ihre Mitbewohnerin ist verunsichert, genau wie Janina hat sie ihren neuen Wohnsitz nicht gemeldet. In ihrem Heimatort liegt der Inzidenzwert aber noch unter 200. „Wir haben lang überlegt, ob und wie Janina nach München kommen kann“, erzählt sie. Um sich selbst mache sie sich keine Sorgen. „Ich habe hier einen Job, ich darf also zum Glück immer hier sein. Arbeit gilt ja als triftiger Grund“, sagt sie.

Es ist also davon auszugehen, dass die Meldeadresse erst kontrolliert wird, wenn ein anderer Verstoß festgestellt wird

Janina entschied sich trotzdem, nach München zu fahren. „Ich habe bald Prüfungen und muss lernen. Bei meinen Eltern bin ich aber so unproduktiv und in meiner Wohnung in München kann ich mich viel besser konzentrieren.“ Einen Tag, bevor die neue Regelung in Kraft trat, machte sie sich auf den Weg. „Später zu fahren hätte ich mich nicht getraut“, sagt sie.

Janinas Eltern machen sich trotzdem Sorgen. „Mein Vater meinte, dass ich ja auf der Straße kontrolliert werden könnte und dann auffällt, dass ich nicht gemeldet bin“, erzählt sie. Sie selbst glaubt das nicht. „Ich bin ja die ganze Zeit drinnen. Eigentlich gehe ich nur zum Spazieren und Einkaufen raus. Ich kann mir nicht vorstellen, dass mich die Polizei da aufhält.“

Damit hat sie vermutlich Recht. Die Münchner Polizei kontrolliert zwar die Einhaltung der Corona-Maßnahmen und dafür sind auch zusätzliche Einsatzkräfte im Dienst, wie die Polizei auf Anfrage von jetzt mitteilt, aber: „Diese werden […] nicht explizit zur Kontrolle des Radius eingesetzt.“ Es ist also davon auszugehen, dass die Meldeadresse erst kontrolliert wird, wenn ein anderer Verstoß festgestellt wird. Dann fällt auch die Überschreitung des erlaubten Bewegungsradius oder die fehlende Ummeldung auf.

Wenn das passiert, sind hohe Geldbußen möglich: Der Regelsatz für Verstöße gegen die Umkreisregelung liegt in Bayern etwa bei 500 Euro, die Strafe für eine fehlende Anmeldung des Wohnorts liegt bei bis zu 1000 Euro. Letzteres variiert je nach Stadt und Bundesland.

Doch so schnell muss diese Strafe in der Regel niemand zahlen: Der Verstoß gegen die Meldepflicht wird zwar an das Kreisverwaltungsreferat weitergegeben, doch zumindest in München wird das Zwangsgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren erst eingeleitet, wenn die Betroffenen eine schriftliche Aufforderung, der Meldepflicht nachzukommen, ignorieren. So teilt es das dortige Kreisverwaltungsreferat auf Anfrage mit. Und was den 15-Kilometer-Radius betrifft, gilt das Studium oder die Ausbildung als triftiger Grund, den Radius zu übertreten – ganz unabhängig vom Wohnort. So streng wie ihr Ruf scheinen die neue Regelung, das Kreisverwaltungsreferat und die Polizei doch nicht zu sein.

Als Janina das erfuhr, war sie erleichtert. Noch einmal möchte sie in eine solche Situation jedoch nicht geraten: „Wenn ich das nächste Mal umziehe, melde ich mich auf jeden Fall rechtzeitig um.“

*Janina heißt eigentlich anders. Ihr richtiger Name ist der Redaktion bekannt.

  • teilen
  • schließen